Abmahnung erhalten – was jetzt? Teil 3 von 3

  • 3 Minuten Lesezeit

Teil 1

1. Was ist eine Abmahnung?
2. Formelle Voraussetzungen/Wirksamkeit einer Abmahnung
3. Ist eine mündliche Abmahnung wirksam?
4. Muss ich eine Abmahnung akzeptieren?

Teil 2

5. Wie viele Abmahnungen braucht der Chef, um mich zu entlassen?
6. Steht die Abmahnung in meiner Personalakte?
7. Wie lange ist eine Abmahnung gültig?

Teil 3 (dieser Artikel)

8. Sieht mein nächster Chef die Abmahnung/Personalakte?
9. Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren?
10. Kann ich als Arbeitnehmer meinen Chef abmahnen?

8. Sieht mein nächster Chef die Abmahnung/Personalakte?

Im Gegensatz zum Arbeitnehmer selbst hat der neue Arbeitgeber kein Einsichtsrecht in die „alte“ Personalakte. Im Gegenteil, wendet sich der neue Arbeitgeber an den alten Arbeitgeber und bitte erfolgreich um die Einsicht oder Hergabe der Personalakte, so begeht der alte Arbeitgeber einen erheblichen Datenschutzverstoß, da die Akte neben den Personendaten und Lebenslauf auch sehr vertrauliche Daten wie Gesundheitsdaten, zu den familiären Verhältnissen oder zur Religion des Arbeitnehmers enthält.

9. Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren?

Die Abmahnung sollte von einem Rechtsanwalt auf das Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzungen geprüft werden. Der beratende Rechtsanwalt kann dann in dem Zusammenhang über das weitere Vorgehen beraten.

So ist es ratsam den Betriebsrat aufzusuchen und dort vorzusprechen. Dieser, oder auch der Rechtsanwalt, kann den Arbeitgeber zur Entfernung der Abmahnung auffordern. Eine weitere Möglichkeit ist das Verfassen einer sog. Gegendarstellung, welche zur Personalakte genommen wird. 

Es bleibt – als letzte Konsequenz – auch eine Klage beim Arbeitsgericht zur Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Gleichwohl führt dieses Mittel nicht selten zu einer Belastung des Arbeitsverhältnisses. Ist die Abmahnung unberechtigt, so gibt es allerdings keinen Grund auf seine Rechte zu verzichten.

Da eine wirksame Abmahnung erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und eine unwirksame Abmahnung nicht weniger entscheidende Auswirkungen in einem Kündigungsverfahren haben kann, sollte das Einholen eines Rechtsrates bei einem kundigen Rechtsanwalt für Arbeitnehmer wie -geber obligatorisch sein.

Wenn Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben oder als Arbeitgeber überlegen eine Abmahnung auszusprechen, berät der Verfasser Sie gerne hierzu.

10. Kann ich als Arbeitnehmer meinen Chef abmahnen?

Selbstverständlich. Wie bereits beschrieben, dient eine Abmahnung dazu, auf eine Pflichtverletzung hinzuweisen und aufzufordern, diese Pflichtverletzung künftig zu unterlassen, da sonst arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten wären.

Als Arbeitgeber hat man ebenfalls Pflichten aus dem Arbeitsvertrag zu erfüllen. Vorrangig dürfte dies die Bezahlung der Arbeitsvergütung sein. Aber auch Schutz- und Rücksichtspflichten treffen den Arbeitgeber.

Es kann deshalb eine Vielzahl von Gründen geben, den Arbeitgeber abzumahnen. Die wohl am häufigsten auftretenden Gründe sind die Nicht- oder Zuwenig-Zahlung oder auch die verspätete Zahlung. Aber unberechtigt verlangte Überstunden, Mobbing oder sexuelles Fehlverhalten können den Arbeitnehmer berechtigten, eine Abmahnung gegen den Arbeitgeber auszusprechen. 

Dies gilt nicht nur für Mobbing oder sexuelles Fehlverhalten durch den Arbeitgeber sondern auch von Kollegen. Wenn der Arbeitgeber darauf hingewiesen wurde und ein Tätigwerden unterlässt, so verstößt der Arbeitgeber gegen seine Fürsorgepflicht – ein Grund für eine Abmahnung.

Wenn Sie sich fragen, ob das Verhalten des Arbeitgebers für eine Abmahnung ausreichend ist, berät der Verfasser Sie gerne dazu.

Hinsichtlich der Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung gibt es keinen Unterschied zu der arbeitgeberseitigen Abmahnung, sodass Sie auf die Ausführungen oben zurückgreifen können.

Kommt der Arbeitgeber der Aufforderung, sein pflichtwidriges Verhalten künftig zu unterlassen, nicht nach, so wäre auch der Arbeitnehmer zur Kündigung berechtigt. Auch hier ist es wegen der erheblichen Folgen für das Arbeitsverhältnis unabdingbar, rechtlichen Rat einzuholen.

Der Verfasser berät Sie gerne zum Thema Abmahnung und anderen arbeitsrechtlichen Fragen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sven Schoenfelder

Beiträge zum Thema