Abmahnung erhalten?! Was können Sie tun?

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Was ist eine Abmahnung?

Zunächst stellt sich die Frage, was eine Abmahnung überhaupt ist. Mit einer Abmahnung beanstandet der Arbeitgeber einen konkreten Pflichtverstoß des Mitarbeitenden und fordert ihn auf, derartige Pflichtverstöße zukünftig zu unterlassen, um eine Kündigung zu vermeiden.

Der Arbeitgeber spricht Abmahnungen nicht selten aus einem bestimmten Grund aus: Eine Abmahnung ist in der Regel eine Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber im Wiederholungsfall aus verhaltensbedingten Gründen ordentlich kündigen kann. Nur bei gravierenden Pflichtverstößen ist eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zulässig. Die Abmahnung soll dem Mitarbeitenden also nicht nur die Möglichkeit eröffnen, das beanstandete Verhalten zukünftig zu ändern, sondern kann auch aus Sicht des Arbeitgebers der Vorbereitung einer Kündigung dienen.

Der Erhalt einer Abmahnung bedeutet daher oftmals, dass der Bestand des Arbeitsverhältnisses bereits gefährdet ist. Entgegen der weit verbreiteten Annahme bedarf es auch nicht drei Abmahnungen vor einer Kündigung. Eine Abmahnung reicht aus, um in Wiederholungsfall eine Kündigung aussprechen zu können. Allerdings muss der Mitarbeitende hierfür dieselbe Art von Pflichtverstoß begangen haben.

Was Sie bei Erhalt einer Abmahnung tun können?

Zunächst sollten Sie sicher sein, dass es sich auch um eine Abmahnung und nicht eine Ermahnung handelt. Bei dieser Einordnung kommt es nicht auf die Bezeichnung an, sondern auf die Frage, ob die Voraussetzungen einer Abmahnung erfüllt sind. Eine Abmahnung muss das abgemahnte Verhalten möglichst konkret beschreiben. Pauschale Hinweise reichen hierfür nicht aus. Der abgemahnte Mitarbeitende muss aufgefordert werden, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Schließlich muss aus der Abmahnung deutlich hervorgehen, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht. Sollte es sich um eine Abmahnung handeln, stehen Ihnen verschiedene Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung.

Es besteht die Möglichkeit eine Gegendarstellung zu verfassen und diese zur Personalakte reichen zu lassen. Die Gegendarstellung ändert die Wirkung der Abmahnung nicht, aber dokumentiert Ihre Sichtweise auf das Geschehen. 

Im Falle einer unberechtigten Abmahnung können Sie auch den Betriebsrat, um Unterstützung und Vermittlung bitten, sofern ein Betriebsrat besteht. 

Schließlich besteht die Möglichkeit auf Entfernung der Abmahnung zu klagen. In einem solchen Verfahren muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Abmahnung berechtigt war. Es besteht aber auch die Möglichkeit, wenn es später zu einer Kündigung und zu einem Kündigungsschutzprozess kommen sollte, in diesem Prozess erst zu bestreiten, dass die Abmahnung berechtigt war.

Zusammenfassend stehen Ihnen verschieden Reaktionsmöglichkeiten nach Erhalt einer Abmahnung offen. Welche Reaktionsmöglichkeit bei Ihnen sinnvoll ist, können Sie gerne in einem Beratungsgespräch in Erfahrung bringen.






RAin Viola Stiller M.A.

viola.stiller@ar-bonn.de

Tel. Nr. 0228 2425 4505

Foto(s): von Viola Stiller mit KI erstellt ∙ 27. Januar 2024 um 5:44 PM

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