Abmahnung Filesharing, Waldorf Frommer, „Legends Of Tomorrow“

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Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der Serie „Legends of Tomorrow“ oder einer anderen Serie oder eines Films erhalten?

„Legends of Tomorrow“ ist eine US-amerikanische Fernsehserie aus dem DC-Universum, die seit Anfang 2016 ausgestrahlt wird. Die Serie ist ein Ableger der Serien „Arrow“ und „The Flash“, die in demselben Serienuniversum spielen. Kurz zusammengefasst geht es wieder einmal um Zeitreisen, jede Menge Superkräfte und die Rettung der Welt, deren Ende der Protagonist durch einen Blick in die Zukunft gesehen hat und nun versucht, zu verhindern.

Ebenso wie die Konkurrenzserien „Arrow“ und „Flash“ wird auch „Legends of Tomorrow“ von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München abgemahnt; um es juristisch genau zu formulieren: das öffentliche Zugänglichmachen dieser Serie in sogenannten Filesharing-Tauschbörsen wird per Abmahnung gegenüber dem Inhaber des Internetanschlusses, über den dies erfolgt sein soll, verfolgt.

Sie sind Anschlussinhaber und haben eine solche Abmahnung erhalten? Wie verhalten Sie sich jetzt am besten?

Bleiben Sie auf jeden Fall ruhig und treffen Sie keine übereilten Entscheidungen. Regelmäßig werden sowohl zur Abgabe der Unterlassungserklärung als auch zur Zahlung des geforderten pauschalen Schadensersatzes kurze Fristen mit dem Ziel gesetzt, Sie unter Druck zu setzen. Zügiges Handeln ist zwar gefragt, damit durch das Verstreichen dieser Fristen keine Rechtsnachteile für Sie entstehen. Gleichwohl sollten Sie nicht den Fehler machen und sich mit der Kanzlei Waldorf Frommer telefonisch in Verbindung setzen. Dort ist man keineswegs daran interessiert, Ihnen bei der Sachverhaltsaufklärung in irgendeiner Form behilflich zu sein.

Notieren Sie sich die gesetzten Fristen. Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt behilflich sein. Es ist nachvollziehbar, wenn Sie befürchten, hierdurch weitere Kosten zu den in der Abmahnung geforderten Kosten zahlen zu müssen. Seriöse Rechtsanwälte werden jedoch zu einem fixen Pauschalhonorar tätig, das sich in jedem Fall für Sie bezahlt macht.

Hafte ich tatsächlich, auch wenn ich gar nicht weiß, ob die Urheberrechtsverletzung über meinen Anschluss begangen wurde und wer dafür verantwortlich ist?

Auch wenn ich entgegen dem Protagonisten von „Legends of Tomorrow“ keinen Blick in die Zukunft werfen kann, ist Folgendes sicher: wenn Sie die Urheberrechtsverletzung selber nicht begangen haben und auch nicht für das Verhalten anderer Personen verantwortlich sind, haften Sie nicht. Wann der Anschlussinhaber für das Verhalten anderer Personen verantwortlich ist, ist im Einzelfall nicht unumstritten. In Betracht kommt eine solche Haftung zum Beispiel dann, wenn der eigene Internetanschluss nicht hinreichend gegen einen unbefugten Zugriff von außen gesichert ist. Ebenfalls ist eine Haftung möglich, wenn die eigenen, minderjährigen Kinder eine solche Urheberrechtsverletzung begangen haben und Sie nicht nachweisen können, dass Sie Ihre Kinder darüber belehrt haben, dass diese Ihren Internetanschluss nicht zu Zwecken des Filesharing nutzen dürfen. Bei volljährigen Kindern oder anderen Verwandten oder Bekannten geht man im Regelfall davon aus, dass eine Belehrung nicht notwendig ist und Sie für deren Verhalten nicht verantwortlich gemacht werden können.

Der geforderte pauschale Schadensersatz in Höhe von 915 € dürfte in der Regel deutlich überhöht sein. Nach der Ansicht einiger Gerichte hat bei der Ermittlung des Schadensersatzes, wenn denn die grundsätzliche Frage einer Urheberrechtsverletzung zu bejahen sein sollte, insbesondere die Länge des eigenen Downloadvorgangs eine entscheidende Rolle zu spielen. Nur für die Dauer des eigenen Downloads ist ja möglich, das dritte Personen über die Filesharing-Software Daten vom Anschlussinhaber beziehen. Je kürzer dieser Downloadvorgang, umso niedriger muss nach Ansicht dieser Gerichte konsequenterweise auch der Schadensersatz zu bemessen sein.

Was ich für Sie tun kann:

Ich bin seit 2006 auf dem Gebiet des Urheberrechts, hier auch insbesondere des Filesharing, tätig. Abmahnungen der vorliegenden Art bearbeite ich umfassend zu einem Pauschalhonorar von 249,00 € inklusive Mehrwertsteuer. Hierin enthalten sind sämtliche außergerichtlichen Tätigkeiten, die zu Ihrer Verteidigung notwendig sind, unabhängig davon, wie lange sich das außergerichtliche Verfahren hinzieht.

Ich biete Ihnen an, sich für eine kostenlose Ersteinschätzung an mich zu wenden. Übersenden Sie mir hierzu bitte die Abmahnung vorzugsweise per E-Mail an und teilen Sie mir mit, wann und wie ich sie am besten telefonisch erreichen kann. Gerne können Sie mich auch direkt telefonisch kontaktieren. Sollte ich nicht sofort erreichbar sein, hinterlassen Sie mir bitte eine Rückrufnummer. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.



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