Abmahnung Frommer Legal: Reminiscence: Die Erinnerung stirbt nie

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Die bekannte Abmahnkanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Reminiscence: Die Erinnerung stirbt nie“ ab.

Reminiscence: Die Erinnerung stirbt nie ist ein Science-Fiction-Drama, das im August 2021 in den deutschen Kinos anlief.

Der Film Reminiscence: Die Erinnerung stirbt nie handelt von Nicolas Bannister. Er ist ein robuster und einsamer Veteran. Er lebt in Miami, dass durch den steigenden Meerwasserspiegel stets überflutetet ist. Sein Beruf ist es, dass er seinen Kunden ermöglicht jede gewünschte Erinnerung wiederzuerleben. Doch dann ändert sich sein Leben als er Mae trifft.

Was ist eine Abmahnung wegen Filesharing?

In der Abmahnung wird gegenüber dem Abgemahnten der Vorwurf erhoben, den Film über eine Internettauschbörse (Filesharing-Plattform/P2P) zum Download bereitgestellt zu haben. Adressat der Abmahnung ist dabei immer der Anschlussinhaber des Internetanschlusses.

Was wird von Ihnen gefordert?

In der Abmahnung wird gegenüber dem Adressaten zunächst ein sogenannter Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Hierzu soll der Abgemahnte innerhalb einer kurzen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Zudem wird ein Lizenzschaden geltend gemacht. Dieser ist hoch, weil mit dem Vorgang des Downloads zugleich ein Upload verbunden ist – indem der „file“ „geshared“, also geteilt wird – und so einem weltweiten Publikum öffentlich zugänglich gemacht wird.

Im Interesse einer raschen Erledigung der Sache wird dem Adressaten schließlich ein Vergleichsangebot über derzeit 938,50 EUR pro Film angeboten.

Wie sollten Sie reagieren?

Nehmen Sie die Abmahnung ernst! Die Abmahnung ist kein Fake!

Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine Unterlassungserklärung „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage gleichwohl rechtsverbindlich“ abgegeben werden. Damit ist kein Schuldeingeständnis verbunden. Gleichzeitig ist es aber eine ernsthafte, strafbewehrte Unterlassungserklärung, welche die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung beseitigt – womit man den Unterlassungsanspruch erfüllt.

Droht ein Gerichtsverfahren?

Ja! Kommt keine Einigung zu Stande, schickt Frommer Legal regelmäßig Zahlungsaufforderungen. Irgendwann heißt es, die Vorbereitungen des Gerichtsverfahrens seien abgeschlossen. Dies ist oftmals die letzte Möglichkeit, im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung keine weiteren Kosten entstehen zu lassen.

Wie können Sie konkret auf die „Reminiscence: Die Erinnerung stirbt nie" - Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen verunsichern. Diese werden nur gesetzt, um Sie unter Druck zu setzen.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden. Dokumentieren Sie Ihre Recherchen
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und lassen sich durch einen Anwalt beraten.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir haben jahrelange Erfahrung mit Frommer Legal. Wir beraten Sie gerne.

Besuchen Sie uns auf unserer Kanzlei-Website.

Ihr Rechtsanwalt Moritz Ott

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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