Abmahnung – Harald Durstewitz wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

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Sie haben eine Abmahnung von Harald Durstewitz, handelnd unter Dachs Deutschland, Konrad-Zehrt Str. 1, 37308 Heiligenstadt wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung oder anderer angeblicher Wettbewerbsverstöße erhalten?

Herr Durstewitz lässt die Abmahnungen durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg aussprechen.

Nach eigenen Angaben ist Herr Harald Durstewitz als Unternehmer im Bereich des Vertriebes von Schmuckprodukten europaweit tätig. Der Abgemahnte vertreibt ebenfalls Schmuckprodukte.

Mit der Abmahnung lässt Herr Harald Durstewitz eine fehlerhafte (veraltete) Widerrufsbelehrung in einem Onlineshop beanstanden. So werde insbesondere ein falscher Beginn der Widerrufsfrist in der Widerrufsbelehrung genannt.

Es liege daher ein Verstoß gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Für die korrekte Formulierung einer Widerrufserklärung findet sich ein Muster auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter bmj.de.

Die von FAREDS festgestellten Verstöße sollen konkret ein wettbewerbswidriges Verhalten nach §§ 3, 3a UWG begründen. Weiterhin soll ein Verstoß gegen das Verbot der Irreführung nach § 5 UWG vorliegen, da der Verbraucher über die tatsächliche Ausgestaltung seines Widerrufsrechts getäuscht würde.

In der Abmahnung werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € verlangt.

Unabhängig davon ob der Verstoß vorliegt oder nicht, haben wir gewisse Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung. Es kann aktuell nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung handeln könnte.

Abgemahnten raten wir dringend, einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung zu beauftragen.

Unsere Empfehlung:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  • nicht vorschnell etwas unterschreiben oder zahlen,
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite,
  • einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren und sind auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert. Wir vertreten deutschlandweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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