Abmahnung Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky für VfB Stuttgart 1893 AG

  • 3 Minuten Lesezeit

Eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der VfB Stuttgart 1893 AG wegen des privaten Weiterverkaufs von Fußballtickets zu Spielen des VfB Stuttgart ist aktuell Gegenstand eines unserer Kanzleimandate. Unser Mandant hatte – so die Abmahnung – Tickets zu Spielen des VfB gegen Bayern München auf eBay zum Kauf angeboten und damit gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verstoßen.

Gegen die folgenden Bestandteile der ATGB soll unser Mandant verstoßen haben:

  • Die ATGB wurden nicht abgebildet
  • Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
  • Verkauf der Tickets mit einem Preiszuschlag
  • Die Tickets sind öffentlich bei eBay angeboten worden

Warum verbieten ATGB den Weiterverkauf von Fußballtickets auf eBay und Co.?

Fußballvereine möchten kontrollieren, welche Personen Zutritt zum Stadion erhalten. Nur so können bspw. Stadionverbote oder der Ausschluss von bekannten Hooligans wirksam verhindert werden. Aus diesem Grund ist beim Ersterwerb von Tickets direkt beim Verein immer eine Registrierung mit den persönlichen Daten nötig. Werden vom Verein erworbene Tickets jedoch sodann privat weiterverkauft, kann der Verein nicht kontrollieren, an welche Personen diese Weitergabe erfolgt. Dies ist der Grund, weshalb in den ATGB eines Fußballvereins genaue Vorgaben zum privaten Weitergeben von Tickets gemacht werden. Die Weitergabe ist nämlich nicht insgesamt unerlaubt, sondern nur an bestimmte Voraussetzungen (z. B. an die Nutzung des offiziellen Ticket-Zweitmarktes) gebunden.

Forderungen in der Abmahnung:

Aufgrund der oben genannten vermeintlichen Verstöße gegen die ATGB des Vereins werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch
  • Kostenerstattungsanspruch

Der Unterlassungsanspruch wird durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt. Dies ist eine Erklärung, in der sich der Abgebende dazu verpflichtet, eine bestimmte Handlung in Zukunft nicht erneut vorzunehmen und für den Fall des Verstoßes hiergegen eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Abmahnungen sind häufig vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt, vor deren Unterzeichnung wir jedoch warnen. Sie stellen häufig ein Schuldeingeständnis dar. Der Kostenerstattungsanspruch bezieht sich auf Rechtsanwaltskosten, Vertragsstrafe und Mehrerlösabschöpfung. Für die ersten beiden Positionen, also Rechtsanwaltskosten und Vertragsstrafe wird ein Pauschalbetrag von 250,00 € verlangt. Für die Mehrerlösabschöpfung, also den mit dem Verkauf der Karten erzielten Gewinn, wird ein weiterer Betrag in Höhe von 37,00 € verlangt. Es wird also insgesamt zur Zahlung von 287,00 € aufgefordert.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung des VfB oder eines anderen Vereins erhalten haben, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei. Wir beraten Sie individuell dahingehend, wie die Angelegenheit in Ihrem Interesse beigelegt werden kann. Häufig können auch die in der Abmahnung geforderten Kosten reduziert werden. Wir haben in den vergangenen Jahren eine sehr hohe Zahl an ATGB-Abmahnungen erfolgreich für unsere Mandanten bearbeiten und beilegen können. Eine Abmahnung sollte auf jeden Fall zunächst auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Es könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingereicht werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. 

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter nebenstehender Telefonnummer erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an die im Profil genannte E-Mail-Adresse zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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