Abmahnung Kornmeier Partner | Passenger - Let her go - was tun?

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Sie haben von der Kanzlei Kornmeier und Partner eine Abmahnung erhalten? Lesen Sie hier, was zu tun ist, wenn Sie wegen Filesharings des Liedes „Let her go" von Passenger EUR 450,00 bezahlen sollen.

Keine Panik! Bewahren Sie Ruhe. Wir sind eine Spezialkanzlei und helfen Ihnen bundesweit.

Uns liegen Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier vor, bei denen die Anwälte die Musikrechteinhaber Embassy of Music GmbH vertreten. Abgemahnt wurde Inhaber von Internetanschlüssen, denen man vorwirft, über Internet-Tauschbörsen illegal das Lied „Let her go" der Künstler Passenger verbreitet zu haben.

Die Forderungen nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz (Anwaltskosten, Lizenz u. a.) in Höhe von EUR 450,00 sind branchenüblich.

Auch wenn diese Vorwürfe zunächst absurd erscheinen, so handelt es sich weder um Betrug noch um Abzocke, sondern um die Geltendmachung von ureigenen Rechten der Liedrechteinhaber. Diese kann man nicht einfach mit Floskeln wie „ich habe nichts gemacht" oder „das ist Betrug" von der Hand weisen. In vielen Fällen reicht ein Blick in den PC des Kindes, das eventuell sogar bewusst wahrheitswidrig den Download/Upload leugnet, um das Lied „Let her go" des Musikprojekts „Passenger" zu finden. Diese Konstellationen begegnen uns täglich. In den allermeisten Fällen stellt sich später heraus, dass tatsächlich ein Familienmitglied die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Fraglich ist nur, ob der Anschlussinhaber hierfür als Störer haftet.

Haftet der Anschlussinhaber auch für Dritte?

Das kommt darauf an! Sobald mehrere Personen den Internetanschluss nutzen, ist in der Tat fraglich, ob der Anschlussinhaber verantwortlich ist. Eine Störerhaftung entfällt immer dann, wenn der Abgemahnte seine Prüfungs- und Überwachungspflichten erfüllt hat, z. B. die Kinder oder Mietbewohner belehrt hat.

Machen Sie keine Experimente!

Die Verteidigung gegen Abmahnungen von Kornmeier und Partner ist keinesfalls so einfach, wie sie im Internet von juristischen Laien in Internetforen oder im Fernsehen gerne dargestellt wird. Es gilt in Deutschland nach wie vor die strenge Anschlussinhaberhaftung, die sehr genau geprüft werden muss.

Achtung bei German Top 100 Single Charts-Dateien

Insbesondere bei zusammengepackten Riesendateien wie den German Top 100 Single Charts drohen bis zu 15 Folgeabmahnungen, die man durch geschicktes Vorgehen präventiv verhindern kann. Fragen Sie uns hierzu.

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.


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