Abmahnung "Louis Vuitton" durch Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner

  • 3 Minuten Lesezeit

Abmahnung „Louis Vuitton“ durch Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner erhalten?

Die Firma Louis Vuitton Malletier Société Anonyme verschickt wegen Markenrechtsverletzungen an der Marke „Louis Vuitton“, die sie sich in Europa markenrechtlich hat schützen lassen, durch die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner aus München zahlreiche Abmahnungen. Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München. Wir kennen die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens!

1. Profitieren Sie von unserer Erfahrung: Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese sowie die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.

2. Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte Euro: Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte Euro zahlen müssen! Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 Euro oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.

3. Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung vorgehen: Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung (im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung), werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge. Sollte sich herausstellen, dass definitiv nicht Sie, sondern ein Dritter die Ware bei eBay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung per E-Mail oder rufen Sie uns an. Dann können wir sie in aller Ruhe im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung mit Ihnen besprechen.

Achtung: Wenn Sie eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten, wonach die im Ausland bestellte Ware einbehalten wird und zur Klärung an den Markeninhaber übersandt werden soll, dann nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns! Es zählt nun jeder einzelne Tag, um einen enormen Schaden von bis zu weit mehr als € 10.000,00 rechtzeitig abzuwenden!!

Was wird bei einer Abmahnung „Louis Vuitton“ durch Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner von Ihnen verlangt?

Die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner verlangen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen, Herausgabe bzw. Vernichtung der Plagiate sowie die Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Markenrechtsverletzung zum Nachteil von Louis Vuitton mittels Abmahnung.

Hierbei berechnen sich die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwerts von mindestens € 100.000. In der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollen Sie es unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 1.953,90 netto unterlassen, Modeartikel, die mit der Wortmarke „Louis Vuitton“ der Marke gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten, oder in den Verkehr zu bringen, zu bewerben oder gefälschte Modeartikel mit der Marke Louis Vuitton zu bewerben oder zu den genannten Zwecken zu besitzen, sofern diese Produkte nicht von der Firma Louis Vuitton oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht worden sind.

Bereits an dieser Stelle empfiehlt es sich dringend, einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wenn ja, ob die Ihnen vorliegende Abmahnung überhaupt rechtens beziehungsweise angemessen ist.

Kosten einer Abmahnung „Louis Vuitton“

Allein die gegnerischen Anwaltskosten betragen bereits bei einer Berechnung auf der Grundlage eines nicht selten angesetzten Streitwerts von mindestens € 100.000 durch die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner € 1.953,90 netto. Hinzu kommen noch erhebliche Schadensersatzforderungen, die je nach Ausmaß der Markenrechtsverletzung mehrere tausend Euro ausmachen können. Lassen Sie sich besser von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen. Wir sind häufig in der Lage, diese enorme finanzielle Belastung für Sie deutlich zu senken.

Auch ist zu beachten: Wenn Sie noch keine Abmahnung „Louis Vuitton“ durch Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal, wie eBay oder Amazon, Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden können.

Schicken Sie uns also nun einfach unverbindlich und vor allem kostenlos Ihre Abmahnung zur Vorbereitung einer kostenlosen Erstberatung per E-Mail: Sie finden die E-Mail-Adresse neben diesem Rechtstipp oder rufen Sie uns unter der ebenfalls dort genannten Telefonnummer an.

Rechtsanwalt Christian Giese


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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