Abmahnung von Samsung

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Die Kanzlei Keil & Schaffhausen versendet im Auftrag der Samsung Co. Ltd Abmahnungen. Es werden dabei die Markenrechte an dem Wort

  1. Samsung,
  2. Note 3i,
  3. S4,
  4. S5,
  5. S6,
  6. und Unionsgeschmacksmusterrechte durchgesetzt.

Die Verletzung erfolgt durch den Verkauf von Schutzhüllen, Displays und Ersatzteilen für vorgenannte Mobiltelefone. Regelmäßig werden die Klassen 7, 9, 11,14, und 42 von den Marken geschützt. Diesen Klassen unterfallen insbesondere Mobiltelefone, tragbare mobile Geräte, Klimaanlagen, Schmuckarmbänder mit der Funktion drahtloser Kommunikation mit elektronischen Endgeräten wie Smartphones, Tabletcomputern, PDA und Computern, Rundfunk und Fernsehdienste.

Regelmäßig lassen die Anwälte von Samsung Testkäufe durch Detektive vornehmen.

1) Unterlassung

Dieser Anspruch folgt aus § 14 Abs. 5 MarkenG. Danach ist es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehrein mit der Marke identische Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit demjenigen identisch sind für die sie Schutz genießt, ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder ein der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Mark um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Bekanntenmarke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.

2) Schadensersatz

Nach Paragraph 14 Abs. 6 MarkenG kann ebenfalls Schadensersatz verlangt werden, wenn dem einzelnen Gewerbetreibenden Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Firma Samsung und ihre Rechtsanwälte vertreten dabei den Standpunkt, dass sie Überwachungs- und Erkundigungspflichten dahingehend haben, dass es sich bei den eingekauften Waren um keine Pirateriewaren handelt. Diese Rechtsauffassung entspricht auch derjenigen der Obergerichte und der Literatur.

3) Auskunft

Schlussendlich verlangen die Anwälte von Samsung Auskunft über Art, Umfang und Dauer der zu unterlassenden Handlungen zu erteilen. Insbesondere sind Angaben über Namen und Anschrift des Herstellers, des Lieferanten und anderer Vorbesitzer, sämtlicher gewerblicher Abnehmer, über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren sowie über die Preise, die für die betreffenden Waren bezahlt wurden und den mit dem Vertrieb der genannten Waren erzielten Umsatz einschließlich des Gewinns zu erteilen.

4) Freistellung von den Kosten der Abmahnung

Ebenfalls machen die Anwälte von Samsung die Freistellung von den Kosten der Abmahnung geltend. Das bedeutet, dass die Abgemahnten die Anwaltskosten der Anwälte von Samsung erstatten müssen. Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und berechnen sich auf der Grundlage eines Wertes von 350.000 €. 

Diese Berechnung können Sie durch einen Prozesskostenrechner, wie demjenigen der Allianz nachvollziehen. Danach werden regelmäßig 3.939,50€ geschuldet. Die Anwälte von Samsung gehen insbesondere bei diesem Anspruch mit besonderem Nachdruck vor. Uns liegen mehrere Klagen der Firma Samsung vor, in denen insbesondere diese Position geltend gemacht wird.

Abgemahnten raten wir dringend dazu, die Abmahnung nicht zu ignorieren. Das Recht aus der Marke Samsung dürfte einen ähnlichen Stellenwert haben, wie die Marke Coca-Cola oder andere weltbekannte Marken. Daher sollten sich Betroffene dringend an auf diese Fälle spezialisierte Anwälte wenden. Diese können modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und damit einen erheblichen Teil der Forderungen erfüllen. Zudem stellen sich bei den Klagen zur Durchsetzung Anwaltskosten im Einzelfall Fragen, die auch die Klagen der Firma Samsung zu Fall bringen können. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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