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Abmahnung Studio Pesket nun auch wegen Produktfotos von Vero Moda

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Erneut liegt uns eine urheberrechtliche Abmahnung durch Studio-Pesket – vertreten durch den Inhaber Hilmi Pesket – vor. Gegenstand dieser Abmahnung ist die Verwendung eines Produktfotos auf der Internethandelsplattform eBay-Kleinanzeigen.

Zum Sachverhalt 

Wie schon in den bereits berichteten Fällen behauptet Hilmi Pesket, dass das Studio-Pesket auf dem Gebiet der Mode- und Produktfotografie tätig sei. Er selbst fertige dort als gewerblicher Fotograf Fotos von Modeprodukten für zahlreiche renommierte Modelabels an. Mit der uns nun vorliegenden Abmahnung beanstandet Hilmi Pesket erneut die Verletzung der ihm an den Produktfotografien seiner Meinung nach zustehenden Urheberrechte.

Forderung des Hilmi Pesket 

Für die Verwendung eines einzelnen Fotos, auf dem ein Kleidungsstück des Modelabels Vero Moda abgebildet ist, im Rahmen einer privaten Verkaufsanzeige auf der Plattform eBay-Kleinanzeigen macht Hilmi Pesket nun abermals einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 285 Euro geltend. Diesen berechnet der Inhaber des Studio-Pesket im Wege der Lizenzanalogie.

Vorbehalt einer Strafanzeige

Darüber behält sich Hilmi Pesket das Stellen einer Strafanzeige gemäß § 106 Abs. 1 UrhG vor. Der entsprechende Absatz in der Abmahnung ist mittels Fettdrucks hervorgehoben.

Unsere Einschätzung

Bei der Berechnung des Schadensersatzes im Wege der Lizenzanalogie ist auf diejenige fiktive Lizenzgebühr abzustellen, welche die Parteien bei einem gedachten Abschluss eines Lizenzvertrages vernünftigerweise vereinbart hätten. Der Urheber kann also vom Verletzer die angemessene fiktive Lizenzgebühr als Schadensersatz verlangen.   

Eine Schadensersatzforderung von 285 Euro für die kurzzeitige Verwendung eines Produktfotos im Rahmen einer privaten Verkaufsanzeige halten wir jedoch keinesfalls für angemessen, sondern für deutlich überhöht.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?

Sofern auch Sie ein ähnliches Schreiben erhalten haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen die Ihnen zugesandte Abmahnung und stehen Ihnen gerne beratend zur Seite!        
Sollte die Abmahnung unwirksam sein, so kann diese zurückgewiesen werden. Darüber hinaus kann Ihnen unter Umständen gegen den Abmahnenden ein Anspruch auf Erstattung Ihrer Anwaltskosten zustehen. Ob dies der Fall ist, kann jedoch nicht pauschal beantwortet werden, sondern bedarf einer Überprüfung im Einzelfall.

Rufen Sie gerne an oder übersenden Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail

Wir melden uns schnellstmöglich mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen und teilen die voraussichtlichen Kosten unseres Tätigwerdens mit.


(Autorin: Lisa Gierling. Lektorat: Lars Rieck)

Foto(s): Axel Fröbel


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