Abmahnung vom Arbeitgeber? Wehren Sie sich!

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Wurden Sie vom Arbeitgeber abgemahnt, oder rechnen Sie damit? Nehmen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine Abmahnung nicht einfach hin: Sie kann die Vorstufe zur Kündigung sein und Ihre Rechtsposition bei zukünftigen Konflikten in Ihrem Arbeitsverhältnis verschlechtern. Gleichzeitig sind viele Abmahnungen fehlerhaft oder nicht durch die Umstände gerechtfertigt. 

Wie sollten Sie auf die Abmahnung reagieren?

  • Nehmen Sie die Abmahnung entgegen. Sie können den Erhalt auch per Unterschrift quittieren, wenn das gefordert wird. Der Erhalt ändert nichts an Ihrer Rechtsposition. Achten Sie aber darauf, dass Sie die Vorwürfe oder Abmahnungsgründe nicht ungewollt anerkennen. (Beispiel: „Ich bestätige den Erhalt dieses Schreibens. Die Darstellung entspricht den Tatsachen und wird von mir bestätigt.“).
  • Bewahren Sie Ruhe. Lassen Sie sich nicht zu Streitereien oder gar zu Drohungen und Beleidigungen hinreißen. Ihr Arbeitgeber freut sich womöglich darüber, denn Sie schaden damit Ihren eigenen Interessen. Verhalten Sie sich ruhig und geben Sie diesem keine Gründe, die im Falle einer Gerichtsverhandlung gegen Sie sprechen.

Einer Abmahnung folgt häufig die Kündigung

„Eine Abmahnung, na und?“ – diese Denkweise ist fatal, wie immer Ihr Arbeitsverhältnis gestaltet ist oder welche Zukunftspläne Sie haben. In der arbeitsrechtlichen Praxis ist eine Abmahnung stets die Vorstufe zu einer möglichen späteren Kündigung. Durch Ausspruch der Abmahnung wird es für Ihren Arbeitgeber tendenziell leichter, Ihnen später zu kündigen beziehungsweise sich ohne Abfindung von Ihnen zu trennen.

Daher sollten Sie sich gegen eine Abmahnung wehren. Eine gut durchdachte Stellungnahme zur Abmahnung kann sich im Fall einer späteren Kündigung auszahlen. Überzeugt die Gegendarstellung das Arbeitsgericht im späteren Kündigungsschutzprozess, ist die Kündigung in der Regel hinfällig. Dann muss Ihr Arbeitgeber Sie weiterbeschäftigen, oder Ihnen die Trennung gegen eine angemessene Abfindung anbieten.

In anderen Fällen kann es klüger sein, gar nichts zu tun – beispielsweise, wenn die Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung nicht gegeben sind. Viele Arbeitgeber schreiben ihre Abmahnungen selbst – die dann den Anforderungen des Arbeitsrechts nicht genügen und nicht wirksam sein. Eine Abmahnung mit Rechtsfehlern, von denen der Arbeitgeber nichts weiß, kann später für Sie zum Vorteil werden. Soll sie später eine Kündigung untermauern, stehen Ihre Aussichten vor dem Arbeitsgericht gut. Das steigert Ihre Chancen auf eine entsprechende Abfindung.

Ob Sie Ihren Arbeitsplatz behalten oder lieber eine Trennung in Ihrem Sinn gestalten wollen: Finden Sie heraus, ob die Abmahnung juristisch angreifbar ist und wie Sie darauf klug reagieren können. Die Antwort bekommen Sie von Rechtsanwalt Symann aus München.


Foto(s): Symann Law

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