Abmahnung von BluePort Legal für 1. FC Union Berlin (Markenrecht): „1. FC Union Berlin“, „Logo“ und „EISERN UNION!“

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Die Kanzlei BluePort Legal mahnt im Auftrag des 1. FC Union Berlin aufgrund einer angeblichen Markenrechtsverletzung ab.

Der deutsche Fußballverein 1. FC Union Berlin sei Rechteinhaber der Wortmarke „1. FC Union Berlin“ (Registernr. 009458746) sowie der Bildmarken des Logos des Vereins (Registernr. 302010056770) und dem Logo „EISERN UNION!“ (Registernr. 39841357).

Der Abgemahnte hätte beim Verkaufen von Bekleidungsstücken auf der Verkaufsplattform „Etsy“ das geistige Eigentum des 1. FC Union Berlin verwendet.

Die Abmahner fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist.

Die Verpflichtungen aus dieser Unterlassungserklärung sind:

  • Die künftige Unterlassung vergleichbarer Markenrechtsverletzungen.
  • Die Zahlung einer Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung
  • Detaillierte Auskunftserteilung über Art, Dauer und Umfang der Verkaufstätigkeit
  • Die Zahlung von Abmahnkosten in einer Höhe von 1.682,70 €.öhe von dd

Die Frist zur Erfüllung der gestellten Forderungen beträgt dabei 14 Tage. Zudem ist die Abmahnung in englischer Sprache verfasst, da der Empfänger im EU-Ausland sitzt.

Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Wir empfehlen: Bewahren Sie erstmal Ruhe. Derartige Abmahnung sind keine Seltenheit. Aber die Abmahnung sollte in jedem Fall ernst genommen werden.

Von der persönlichen Kontaktaufnahme zu den Abmahnern ist abzuraten. Die Abmahner werden Ihnen in der spezifischen Rechtskenntnis überlegen sein. Sie könnten Gefahr laufen, den gegnerischen Anwälten in die Hände zu spielen. Wenden Sie sich sicherheitshalber umgehend an einen Fachanwalt!

Unterschreiben Sie auf keinen Fall eine beigefügte Unterlassungserklärung. Nach Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung kann es deutlich schwieriger sein, zukünftige Forderungen wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen gegen Sie abzuwehren. Auch sonstige Forderungen der Abmahner, wie die Zahlung der Abmahnkosten, sollten Sie nicht ohne vorherige Absprache mit einem Anwalt erfüllen.

Die fachkundige Beratung eines Anwalts ist somit die beste Wahl. So können Sie Unkosten vermeiden und genaustens überprüfen lassen, ob die Forderungen gegen Sie im Grunde und in welcher Höhe überhaupt Bestand haben.

Für Ihre Abmahnung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

Wir, die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg beraten mit unseren Rechts- und Fachanwälten Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht täglich rund um das Thema Abmahnung. Daher verfügen wir über Erfahrungen aus mehreren tausend Abmahnfällen.

Wir beraten Sie gerne in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch bundesweit und auch kurzfristig. Auch Online-Beratung ist kein Problem!

  • Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch für ein unverbindliches Erstgespräch unter Tel. 040 53308720 oder Tel. 030 20649405.
  • Lassen Sie uns eine E-Mail unter hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de zukommen.
  • Nutzen Sie alternativ auf anwalt.de die Funktion „Nachricht senden“.

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