Abmahnung von CBH Rechtsanwälten in Bezug auf eine Marke, z.B. Burberry, Louis Vuitton oder Superfly

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell berichten wir wieder über einige Abmahnungen von CBH Rechtsanwälten für verschiedene Rechteinhaber. Neu hinzugekommen ist eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Yarda Tekstil Konfeksiyon Sanayi Ve Ticaret Ltd betreffend die Marke SUPERFLY. Bekannt sind bereits Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte z. B. im Auftrag der

  • Louis Vuitton Malletier S.A. 
  • Burberry Limited
  • Schur Pack Denmark A/S
  • Brand Commerce GmbH

Wir vertreten seit Jahren Mandanten, die entsprechende Abmahnung erhalten haben und kennen die Gegner und das Vorgehen. Wir berichten regelmäßig über die uns vorgelegten Abmahnung von CBH Rechtsanwälten:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-burberry-erhalten_141051.html

Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung nutzen!

Wichtig: Wenn Sie eine Abmahnung von den CBH Rechtsanwälten erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung nutzen. Hierzu können Sie uns die Abmahnung der CBH Rechtsanwälte per E-Mail oder Fax übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Als Fachkanzlei beraten wir Sie in Münster und bundesweit im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.

Abmahnung der CBH Rechtsanwälte in Bezug auf die Marke „Superfly“

Ausweislich der markenrechtlichen Abmahnung der Rechtsanwälte CBH und der Inhaberin der Marke wurde die Marke „Superfly“ unter dem 20.07.2015 angemeldet. Die Marke ist als Wortmarke eingetragen. „Superfly“ genießt Schutz für die Klasse 25 und hier für „Kopfbedeckungen; Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten“. 

Vertreter ist die Rechtsanwaltskanzlei CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. 

Dem betroffenen Unternehmen wird vorgeworfen, durch die Nutzung des Zeichens „Superfly“ die Marke der Markeninhaberin verletzt zu haben. 

Im Rahmen der Abmahnung fordern CBH Rechtsanwälte das betroffene Unternehmen auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben, Auskunft zu erteilen und die Kosten der Abmahnung zu erstatten. 

Wie sollte man also auf die Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung der Marke „Superfly“ reagieren?

Die Abmahnung muss ernst genommen werden. Wir empfehlen, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (das Markenrecht ist ein gewerbliches Schutzrecht) zu beauftragen und die Abmahnung fachanwaltlich prüfen zu lassen. Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Unsere Erfahrungen mit Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen haben gezeigt, dass die Markeninhaber häufig mehr verlangen als ihnen markenrechtlich zusteht.

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Abmahnung nicht ignoriert und die Fristen beachten.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.
  • Vor Abgabe der Unterlassungserklärung ist sicherzustellen, dass die Anforderungen auch erfüllt werden können. So stellt sich das Vorhandensein eines rechtsverletzenden, aber bereits gelöschten Angebotes im Google-Cache bereits als Verstoß gegen die Unterlassungserklärung dar.

Als Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht kennen wir die Besonderheiten einer markenrechtlichen Abmahnung. Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht und auf die Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert.

Nutzen Sie unsere Erfahrung mit diesen Fällen und nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Wir klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf und vermeiden weitere Risiken.


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