Abmahnung von Immobilienmaklern durch Hans Hauser Immobilien

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1. Was ist passiert?

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung des Herrn Hans Hauser, Hans Hauser Immobilien, aus München vor. In dieser Abmahnung geht es um einen Wettbewerbsverstoß eines Immobilienmaklers, der die zuständige Berufsaufsichtsbehörde in seinem Auftritt in einem Online-Immobilienportal nicht angegeben hatte.

2. Was wird gefordert?

Herr Hans Hauser fordert neben der Abgabe einer mit 500,00 Euro strafbewehrten Unterlassungserklärung auch den Ersatz einer Kostenpauschale in Höhe von 150,00 Euro, obwohl er nicht anwaltlich vertreten ist. Eine vorformulierte Erklärung ist der Abmahnung nicht beigefügt.

3. Unsere Empfehlung

Sind Sie auch von einer solchen Abmahnung betroffen oder führt Herr Hauser ein gerichtliches Verfahren gegen Sie? Bitte rufen Sie uns an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind im gesamten Bundesgebiet und auch international für Sie tätig und haben in über 10 Jahren zahlreiche marken- und wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt. Sie können gerne einen Blick auf die Gegnerliste unserer Kanzleiseite werfen (vgl. hierzu den Link auf der rechte Seite)!

Darüber hinaus raten wir, nichts zu übereilen und bis zu einer kompetenten Beratung die nachfolgenden Vorsichtsmaßnahmen zu befolgen. Denn auch wenn die Forderungen im Vergleich zu anderen Abmahnungen moderat wirken, sollten Sie sich dennoch nicht voreilig verpflichten.

Im Einzelnen sollten Sie Ruhe bewahren und Folgendes tun:

a. Nehmen Sie selbst keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf.

b. Geben Sie ohne Beratung keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab.

c. Zahlen sie noch keine Abmahnkosten oder Schadensersatz an den Gegner.

d. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum unsere Kanzlei?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer Abmahnung, mit der Prüfung Ihres Onlineauftritts oder der Erstellung von AGB für Ihren Shop. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz



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