Abmahnung von Panda Fördergesellschaft für Umwelt mbH und HPR Rechtsanwälte Marke: WWF / Panda Logo

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Aktuell erreichte uns eine markenrechtliche Abmahnung Panda Fördergesellschaft für Umwelt mbH und HPR Rechtsanwälte zu den Marken WWF und Panda Logo. Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist die angebliche Verletzung der Marken WWF und der Bildmarke mit einem Panda-Logo durch die Verwendung angeblich ähnlicher Kennzeichen auf Textiltaschen.

Die Rechtsanwälte HPR Heinrich Partner Rechtsanwälte fordern namens der Panda Fördergesellschaft für Umwelt mbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Auskunft. Des Weiteren werden Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 150.000 € geltend gemacht.

Abmahnung der Panda Fördergesellschaft für Umwelt mbH und HPR Rechtsanwälte – Rechtslage?

Vorab: Markenrechtliche Abmahnungen sollten immer ernst genommen werden und die Fristen beachtet werden. Wir kennen den gegnerischen Rechtsanwalt bereits und bietet den betroffenen Händlern eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung einfach via E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Gerade im Bereich von Fun-Sprüche und dekorativen Darstellungen ist es fraglich, ob der Verkehr in der Benutzung eines Logos und/oder eines Ausspruchs einen Hinweis auf einen Markeninhaber sieht. Dies ist aber Voraussetzung für eine Verletzung von Markenrechten, wenn es sich nicht um eine 1:1 Übernahme handelt. Auch eine Markenparodie und/oder dekorative Markenverwendung kann zulässig sein. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die notwendige Verwechslungsgefahr gegeben ist, wenn die Kennzeichen anders oder sogar im Kombination mit Fun-Sprüchen verwendet werden.

Wir empfehlen, dass ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist für Markenrecht die Abmahnung überprüft. Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung vorschnell unterschrieben werden.

Wie sollte auf die Abmahnung von der Panda Fördergesellschaft für Umwelt mbH und Heinrich Partner Rechtsanwälte reagiert werden

Im Falle einer markenrechtlichen Abmahnung sollten grundsätzlich folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren

Unsere Leistung im Markenrecht und gewerblichen Rechtsschutz:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz /IT-Recht beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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