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Abmahnung wegen Verkauf von BVB-Tickets | RuhrKanzlei

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Die RuhrKanzlei aus Dortmund hat eine Abmahnung für die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ausgesprochen. Hintergrund ist der angeblich unerlaubte Weiterverkauf von BVB-Tickets im Internet.


Das Abmahnschreiben bezieht sich auf den Vorwurf, dass der Empfänger unerlaubt Tickets zu Spielen des BVB im Internet zum Kauf angeboten haben soll. Die Tickets habe der Abmahnungsempfänger zuvor beim BVB online erworben und hierbei die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedigungen (ATGB) des BVB akzeptiert. In diesen Bedingungen, die in rechtlicher Hinsicht Allgemeine Geschäftsbedignungen (AGB) sind, findet sich eine Klausel wieder, die den Weiterverkauf regelt. Demnach ist der Weiterverkauf von Tickets grundsätzlich nicht erlaubt bzw. unter sehr enge Voraussetzungen gestellt. Es ist zum Beispiel untersagt, Tickets online bei Auktionen (z.B. über Ebay) zum Kauf anzubieten. Unser Mandant (der Adressat der Abmahnung) soll die Plattform Ebay Kleinanzeigen zum Weiterverkauf der Tickets genutzt haben. Ihm wird folgender Verstoß vorgeworfen:

"Die Tickets wurden öffentlich (insbesondere im Internet, z.B. bei eBay Kleinanzeigen) und/oder auf nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. eBay, stubhub, viagogo, seatwave, etc.) zum Kauf angeboten, weitergegeben oder veräußert."

Folge: Unterlassungserklärung und Abmahnkosten

Wegen der angeblichen Rechtsverletzung soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben. Damit müsste er im Fall der Wiederholung des angeblich unzulässigen Weiterverkaufs eine Vertragsstrafe an den Fußballclub zahlen. Außerdem soll er die Abmahnkosten, berechnet nach einer Pauschale von 353,60 Euro erstatten.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie umgehend spezialisierte anwaltliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Wir können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts und weiterer Rechtsgebiete zurückblicken. Bundesweit haben wir bereits zahlreiche Mandanten vertreten, die eine Abmahnung eines Bundesligavereins wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB erhalten hatten. Gerne stehen wir auch Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz zur Verfügung. Beachten Sie, dass vorformulierte Unterlassungserklärung oftmals als Schuldeingeständnis gewertet werden können und daher nicht ungeprüft unterschrieben werden sollen. Ein Ignorieren der Abmahnung ist jedoch auch ein schlechter Rat, denn in diesem Fall könnte ein gerichtliches Verfahren drohen.

Unser Rat: Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

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Wie wir Ihnen helfen können:

Personen, die eine Abmahnung erhalten haben, bekommen in unserer Kanzlei gerne eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung. Senden Sie uns Ihre Abmahnung hierzu einfach per Email an ra@kanzlei-heidicker.de zu – wir geben Ihnen dann eine kurze erste kostenfreie Ersteinschätzung und nennen Ihnen gerne auch einen fairen und transparenten Pauschalpreis für unsere Vertretung. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir zudem gerne die vollständige Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und hilfsbereit zur Seite.

Folgende Grundregeln sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

  • Achten Sie auf die Einhaltung der in der Abmahnung gesetzten Fristen
  • Unterlassen Sie die Kontaktaufnahme mit dem Abmahner oder seinen Anwälten
  • Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben
  • Nehmen Sie spezialisierte Beratung in Anspruch
  • Leisten Sie ohne Überprüfung zunächst keine Zahlungen, denn auch dies könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.
  • Bewahren Sie Ruhe

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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