Abmahnungen gegen eBay-Händler der Juwelier Chronotage GmbH – was tun?

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Durch die neue Vorschrift des § 13a UWG, welches mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs im Jahr 2020 eingeführt wurde, ist das Versenden von Abmahnungen unattraktiver geworden. Vor dem Inkrafttreten der neuen Vorschrift wurden überwiegend Abmahnungen wegen dem Fehlen von gesetzlichen Informations- und Kennzeichnungspflichten ausgesprochen. Nun sieht der Gesetzgeber vor, dass der Anspruch auf Erstattung der Aufwendung der Abmahnung (Rechtsanwaltskosten, Abmahngebühren) genau bei diesen Verstößen ausgeschlossen sind. Ebenso wenig ist die Vereinbarung einer Vertragsstrafe wegen dem Fehlen von gesetzlichen Informations- und Kennzeichnungspflichten ausgeschlossen, wenn der Abgemahnte in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigt.


Diese Gesetzänderung hat zum deutlichen Rückgang von ausgesprochenen Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrecht geführt. Davon unbeeindruckt blieben einige Abmahnanwälte, die neue Lücken im Wettbewerbsrecht entdeckt haben. Notorisch bekannt für Massenabmahnungen ist der Rechtsanwalt S., der für die Juwelier Chronotage GmbH nach einer Pause wieder Abmahnungen ausspricht.


Bei der Juwelier Chronotage GmbH handelt es sich um ein echtes Unternehmen handelt, welches unter der Handelsregisternummer HRB 34925 geführt wird. Dieses Unternehmen ist spezialisiert auf den Handel mit Schmuck, Uhren, Zubehör, Accessoires und Taschen.


Inhalt der Abmahnungen der Juwelier Chronotage GmbH


In den Abmahnungen für die Juwelier Chronotage GmbH wird der Vorwurf erhoben, unter einem privaten eBay-Account im gewerblichen Umfang Handel zu betreiben. Dies stellt eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG („eBay-Schwarzverkäufe“) dar und fällt daher nicht unter die Regelung des § 13a UWG. Als Nachweise eines geschäftlichen Handels wird auf den Umfang der Angebote und/oder auf die Anzahl der Bewertungen verwiesen. Die Juwelier Chronotage GmbH unterbreitet in der Abmahnung einen befristeten Vergleichsvorschlag.




Forderung der Juwelier Chronotage GmbH

Wie in den meisten Abmahnungen, wird auch in dieser Abmahnung der Juwelier Chronotage GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die der Abmahnung beigefügt wird. Des Weiteren macht der Abmahner Unterlassungsansprüche geltend, indem er den Abgemahnten auffordert, das gewerbliche Handeln unter einem privaten eBay-Account zu unterlassen. Hinzu macht der Abmahner eine Aufwendungspauschale im dreistelligen Bereich sowie Rechtsanwaltskosten.


Unser ausdrücklicher Rat:


Bitte nicht vorschnell zahlen und auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Halten Sie bitte die Frist ein und suchen die anwaltliche Hilfe, um das Risiko einer einstweiligen Verfügung oder Klage abzuwenden!

Müssen Sie auf die Abmahnung reagieren?


Die Abmahnung der Juwelier Chronotage GmbH sollten Sie zwar ernst nehmen, keinesfalls sollten Sie sich aber einschüchtern lassen. Zunächst wäre zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist. Bei der Prüfung kann Ihnen ein Fachanwalt im Gewerblichen Rechtsschutz zur Seite stehen.


Sollten die Vorwürfe aber zutreffen, dies bedeutet, Sie weisen tatsächlich gewerbliches Handeln unter einem privaten eBay-Account auf, sollte innerhalb der Frist reagiert und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich.
Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen
 - Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden
 
 - Keinen Kontakt zu den Abmahnern herstellen!
 
 - Fristen einhalten
 
 - Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!
 
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei S. für die Juwelier Chronotage GmbH wegen angeblicher Verletzung des Wettbewerbsrechts erhalten? Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts weiter.
 
 Ich vertrete Sie auch gerne bundesweit!
 
Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren (rufen Sie gerne an unter: 0471/483 99 88 – 0), sofern Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben sollten. Das Abmahnschreiben können Sie mir gerne vorab per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de ) zusenden. Hiermit erleichtern Sie uns die Einarbeitung in Ihren Fall. Fragen Sie auch gerne nach unseren preiswerten Pauschalpreisen für die Abmahnungsverteidigung.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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