Abmahnungen von Folkert Knieper durch die Kanzleien Pöpken Santjer Bischoff und Cyfire Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegen aktuell Abmahnungen Herrn Folkert Kniepers vor, der sich von Rechtsanwalt Santjer aus der Bürogemeinschaft Pöpken Santjer Bischoff aus Helsinki, Finnland sowie von der Kanzlei Cyfire aus Frankfurt am Main vertreten lässt.

Vorab: Sollten Sie solche urheberrechtlichen Abmahnungen erhalten haben, können Sie sich gerne telefonisch unter 0251 / 208680-30 oder via eMail an info@wd-recht.de an mich wenden. Ich stehe Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung der Sach- und Rechtslage in Ihrem Fall gerne zur Verfügung. Als Fachanwalt auch für Urheber- und Medienrecht kenne ich das Rechtsgebiet wie die Gegenseite.  


Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist jeweils der Vorwurf, der Abgemahnte habe eine Fotografie Herrn Kniepers ohne Berechtigung hierzu genutzt. In beiden Fällen soll das Bild online und gewerblich ohne entsprechendes Nutzungsrecht genutzt, respektive vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht-, worden sein. In einem Fall wird auch die fehlende Benennung des Urhebers/Lichtbildners als Verstoß gegen § 13 UrhG (Urheberbenennungsrecht) gerügt.

Herr Knieper lässt durch seine Anwälte unter Fristsetzung dazu auffordern

  • die behauptete Rechtsverletzung zu unterlassen und ein strafbewehrtes Unterlassungsversprechen abzugeben
  • Schadenersatz zu zahlen, der nach der Lizenzanalogie berechnet wird und den Sätzen der MFM-Tabelle folgt
  • von den Rechtsanwaltsgebühren freizustellen und diese also ebenfalls zu entrichten.


Tipp: Verhalten bei Erhalt einer solchen Abmahnung

Ignorieren Sie Abmahnung und Fristen keinesfalls. Die Abmahnung soll dem Abgemahnten Gelegenheit geben, ein gerichtliches Verfahren abzuwenden. Dementsprechend droht ein solches, wenn man die Abmahnung und die darin enthaltenen Fristen ignoriert.

Gleichzeitig sollte den Forderungen nicht vorschnell nachgekommen werden. Abgesehen von der Frage, ob die geltend gemachten Forderungen bestehen, kann vorschnelles Handeln nicht oder kaum noch korrigiert werden (Beispiel: Abgabe der eingeforderten Unterlassungserklärung oder Erteilung der Auskunft).

Angesichts der Spezialmaterie, der mindestens 30-jährigen strafbewehrten Bindung, der möglichen weiteren Forderungen hieraus sowie der finanziellen Forderungen der Abmahnungen sollte schon der Waffengleichheit halber ein spezialisierter Rechtsanwalt, der sich mit der Materie gründlich auskennt, mit der Vertretung beauftragt werden.

Der Fachanwalt prüft die Berechtigung der Forderungen und berät den Mandanten zu dessen Handlungsalternativen. Soll ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden, muss über die tatsächliche Reichweite des Versprechens, die weiter reicht, als der Wortlaut zeigt, belehrt werden, die Abgabe faktisch vorbereitet- und der Unterlassungstext nach Möglichkeit modifiziert werden.

Die finanziellen Forderungen sind Gegenstand von Verhandlungen, denen natürlich nicht vorgegriffen werden kann.


Dr. Wallscheid & Drouven – Rechtsanwälte | Fachanwälte

Wenn Sie oder Ihr Unternehmen eine urheberrechtliche Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten haben oder eine anderweitige urheberrechtliche Frage haben, stehe ich Ihnen mit meinen versierten Kollegen bundesweit gerne zur Verfügung.

Sie erreichen uns unter:

Telefon: 0251 20 86 80 30            eMail: info@wd-recht.de           Fax: 0251 20 86 80 50

Unsere Expertentipps:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren!


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