Abstandsmessung BAB 96, 88299 Leutkirch, KM 40,500 FR Lindau – Messung überprüfen, Fahrverbot vermeiden!

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz


Das Regierungspräsidium Karlsruhe wirft Ihnen vor, auf der A 96 bei Leutkirch (KM 50,500) in Fahrtrichtung Singen den zulässigen Abstand unterschritten zu haben?


Die Tabelle 2 im Anhang zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) regelt in Nr. 12.5 bis 12.7.5 die entsprechenden Konsequenzen bei einem Abstandsverstoß.  Wenn ab einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowerts Abstand gehalten werden, droht ein Bußgeld und zumindest ein Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg). Ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten wird verhängt, wenn  zumindest 3/10 des halben Tachowerts ab einem Tempo vom 100 km/h unterschritten werden – die höchste Regelbuße beläuft sich auft € 400,00, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot, dies gilt, sofern mit mehr als 130 km/h 1/10 des halben Tachowerts unterschritten werden.


Wie kann man gegen die Messung vorgehen?


Als erster Schritt ist Akteneinsicht zu nehmen, damit mögliche Messfehler mit dem  Messgerät VKS 4.5 und etwaige Zuordnungsfehler ausgeschlossen werden können. Zudem darf dem Betroffenen die Einhaltung des zulässigen Abstands nicht unmöglich gemacht worden sein, was dann der Fall ist, wenn z.B. ein Dritter gerade ausgeschert hat.


Einspruch einlegen kann sich lohnen!


Selbst wenn die Messung ordnungsgemäß sein sollte, besteht die Möglichkeit, das Fahrverbot abzuwenden. Hier ist die individuelle Situation des Betroffenen zu würdigen, insbesondere, wie sehr er auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist.


Als erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen habe ich schon einige Abstandsmessungen erschüttert und zahlreiche Fahrverbote abgewendet. Ich unterstütze auch Sie gerne!



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