Abwehr Abmahnungen von Rechtsanwälte NIMROD wg. Games Tropico u.a./Kalypso Media Group GmbH

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Rechtsanwälte NIMROD aus Berlin mahnt zZ. für die Kalypso Media Group GmbH intensiv Privatpersonen wegen des angeblich illegalen Filesharings von  Games  (u.a. Tropico 6) ab.

Gefordert werden neben der Beseitigung und Unterlassung der angeblichen Rechtsverletzung, also der Beendigung des jew. Angebots und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung, sowie Ersatz der angeblich entstandenen Anwaltskosten (Aufwendungsersatz) und ein unseres Erachtens gleichwohl deutlich überhöhter Schadensersatz.

Abgemahnt (angeschrieben) werde grundsätzlich die Inhaber des Telefonanschlusses, über den die angebliche Rechtsverletzung begangen worden sein soll. Insb. wenn es sich um einen Anschluss handelt, der von mehreren Familienmitgliedern oder Mitgliedern einer Wohngemeinschaft genutzt wird, sind diese aber i.d.R. nicht für die Rechtsverletzung verantwortlich.

Nach unserer langjährigen Erfahrung mit Abmahnungen von Rechtsanwälten wie Rechtsanwälte NIMROD, Gutsch & Schlegel-Rechtsanwälte (vormals Sasse Rechtsanwälte Hamburg, s. hier), Rasch Rechtsanwälte (Hamburg) und Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer, München) lohnt es sich, diese Abmahnungen genau zu prüfen bzw. von einem_er Fachexpert_in prüfen zu lassen, und keine vorschnellen Zugeständnisse zu machen!

V.a. sollte die i.d.R. beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne genaue Prüfung und Beratung unterschreiben werden, weil man sich dadurch ggü. dem Gegner zur Zahlung eine erheblichen Vertragsstrafe (oft mehrere tausend Euro) im Wiederholungsfall verpflichtet! 

Falls eine Unterlassungserklärung zur Streitvermeidung abgegeben werden soll, ist es sehr wichtig, auf eine genaue Formulierung der strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu achten, sodass diese einerseits die sog. Wiederholungsgefahr rechtssicher ausgeräumt wird und der Rechteinhaber klaglos gestellt wird; andererseits sollte die Unterlassungsverpflichtungserklärung möglichst eng gefasst werden, um Folgerisiken (Vertragsstrafe!) zu reduzieren. s. hier

Auch hins. der geltend gemachte Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzforderungen lohnt ein genauer Blick. Insbesondere ist die außergerichtliche Inanspruchnahme mehrerer Schädiger nach jüngerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebührenrechtlich i.d.R. als eine Angelegenheit anzusehen, sodass i.d.R. nur ein Bruchteil der regelmäßig eingeforderten Gebühren erstattet werden muss (Urteil BGH – Der Novembermann; vgl. hier.

Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung und übernehmen Ihre Verteidigung gegen entsprechende Abmahnungen und sonstige Angriffe!

Kolleginnen und Kollegen stehen wir gerne zum Austausch zur Verfügung, insb. im Hinblick auf die 'Der Novembermann'-Rechtsprechung des BGH)!


Gerne stehe wir für Rückfragen zur Verfügung1

Kind regards / Beste Grüße

Dr. jur. Urs Verweyen
Rechtsanwalt
Attorney-at-Law (New York), LL.M. (NYU)

Vy
Rechtsanwalt Dr. jur. Urs Verweyen
betahaus, Rudi-Dutschke-Straße 23
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Telefon: +49 30 5156599-80
Email: vy@verweyen.legal


"Leading Law Firm" for Copyright Disputes (The Legal 500, 2022)
"Best Lawyers" for Intellectual Property (Best Lawyers/Handelsblatt – Deutschlands Beste Anwälte, 2021/22 und 2022/23)


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