Achtung Blitzer im Saarland! - Bußgeld, Punkt in Flensburg oder Fahrverbot?

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Neben dem Vorwurf einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde Ihnen zusätzlich auch ein Bußgeld auferlegt? Ihnen droht ein Punkt in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot?


Wenn es um Geschwindigkeitsüberschreitungen geht, kennt der Gesetzgeber keinen Spaß. Vielmehr stellt er für solche Fälle hohe Bußgelder und Strafen in Aussicht.


Doch was können Sie tun, wenn Sie in eine solche Radarfalle getappt sind und schließlich ein Schreiben von der Bußgeldstelle erhalten haben?


Unabhängig davon, ob Sie selbst der Fahrer waren, bei dem der Blitzer ausgelöst wurde oder ob ein Angehöriger mit Ihrem Fahrzeug unterwegs war: zunächst einmal wird Ihnen die Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen zukommen lassen. Hiernach haben Sie die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern. Dies sollten Sie unter keinen Umständen tun. Und keinesfalls sollten Sie auf den Bußgeldbescheid hin voreilig bezahlen, denn dies könnte in dem Bußgeldverfahren als Schuldeingeständnis gewertet werden.


Sie haben die Möglichkeit gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung Einspruch einzulegen. Nun können Sie sich für das weitere taktische Vorgehen mit einem Rechtsanwalt abstimmen.


Der Bußgeldbescheid kann zu Fall gebracht werden, wenn Fehler bei der vorgenommenen Messung vorlagen. Und solche Fehler gibt es zuhauf.


In Deutschland finden verschiedene Messgeräte mit unterschiedlicher Technik Anwendung. Jedes Verfahren unterliegt den jeweiligen, eigenen komplexen Besonderheiten, sodass es sich bei den eingesetzten Geräten um hochsensible Messinstrumente handelt, die zudem hohe Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Messvorgang stellen. Daraus resultieren eine hohe Fehleranfälligkeit und somit falsche Messergebnisse, sei es, dass per se ein technischer Defekt am Gerät vorlag oder das Gerät nicht ordnungsgemäß bedient wurde.


Denn viele dieser Messfehler sind auch die Folge einer unsachgemäßen Handhabe, weil sie beispielsweise entweder nicht im korrekten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet wurden, weil auf einer dicht befahrenen Straße ein weiteres Fahrzeug mit erfasst wird oder weil die Lasermessung das Ergebnis verfälscht.


Um diese Fehler zu finden, ist es zwingend erforderlich Akteneinsicht zu beantragen um Einsicht in die sog. Lebensakte der konkreten Messung zu erhalten, welche nur gegenüber einem Rechtsanwalt gewährt wird.


Die MK RECHTSANWALT unterstützt Sie gerne bei solchen Fragen des Verkehrsrechts und vertritt Sie bundesweit im Bußgeldverfahren und bei Verkehrsstrafsachen.

Foto(s): https://www.canva.com

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