Achtung Jahresabschluss 2020: Corona-Pandemie zwingt zur Eile!

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Dringende Eile ist geboten, wenn  in Ihrem Unternehmen noch bis zum 31. Dezember 2020 Maßnahmen abgeschlossen werden sollen, bei denen zwingend die Mitarbeit von Handelsregister und Grundbuchamt erforderlich ist.

Das Registergericht Hamburg hat die Notare bereits aufgerufen, Eintragungsanträge, die zwingend bis zum 31.12.2020 erledigt sein müssen, bis spätestens zum 7. Dezember 2020 einzureichen. Und selbst dann übernimmt das Gericht keine Gewähr mehr für eine rechtzeitige Eintragung. Nicht besser dürfte es bei den anderen Gerichten aussehen.

Betroffen sind alle diejenigen Maßnahmen, die nicht bereits durch den Vertragsschluss, sondern überhaupt erst durch ihren registerlichen Vollzug oder die Eintragung im Grundbuch wirksam werden. Dies sind im Gesellschaftsrecht Gründungen, Kapitalmaßnahmen, Satzungsänderung, aber auch Ergebnisabführungsverträge. Sind Umwandlungen nach dem UmwG geplant, so sind alle Rechtsformen gleichermaßen auf die Registereintragung angewiesen. Im Immobilienrecht schließlich erfordert jede Veränderung an Grund und Boden, etwa in Form der Übertragung des Eigentums, zwingend die Eintragung im Grundbuch zu ihrer Wirksamkeit.

Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19 Pandemie aus dem März 2020 hat der Gesetzgeber für die Unternehmen eine Vielzahl von Erleichterungen geschaffen und auf die massiven Verzögerungen und Ausfälle durch den ersten Lockdown reagiert. So haben Unternehmen Zeit gewonnen, um Maßnahmen, die eigentlich schon unterjährig fällig gewesen wären, auf das Jahresende zu verschieben. Nun neigt sich das Jahr dem Ende zu, und statt „nur“ mit dem üblichen Jahresendwahnsinn konfrontiert zu sein, vervielfachen sich in diesem Jahr die Anträge. Die Gerichte befürchten, mit einer Flut von Anträgen zum Jahresende überrollt zu werden.

Wer also zum Jahresende noch Maßnahmen in seinem Unternehmen plant, die für den Jahresabschluss 2020 wirksam werden sollen, der sollte tunlichst nicht die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Praxis der Grundbuchämter und Registergerichte in diesem besonderen Jahr 2020 aus den Augen verlieren.


Bleiben Sie gesund!

Ihre 
Katrin Pengel


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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