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Achtung: Verjährung! Auch Santander Consumer Bank muss Kreditbearbeitungsentgelte erstatten

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Schon im Mai dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Banken ihren Kunden die Bearbeitungsentgelte für Kredite zurückgewähren müssen. Die Bearbeitung des Kredits liege vorrangig im Interesse der Bank und somit darf diese dafür kein Entgelt fordern. Die Klauseln, die die jeweiligen Banken in ihren Darlehensverträgen niedergeschrieben haben, sind somit unwirksam und die Betroffenen können ihr Geld zurückfordern.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf schloss sich dem BGH an (AZ.: I-6 U 75/14). Die Santander Consumer Bank muss für ihre unwirksame Vertragsklausel über das Kreditbearbeitungsentgelt geradestehen und die Einnahmen, die sie dadurch gemacht hat, an ihre Kunden zurückzahlen.

Auch bei Autofinanzierung von Kfz-Händlern maßgeblich

Auch einige Kfz-Händler haben Kredite für Autofinanzierungen abgeschlossen und mussten – laut Entgeltklausel des Darlehensvertrags – eine Bearbeitungsgebühr neben den Zinsen zahlen. Nun steht es auch ihnen zu, die schon gezahlten Beträge zurückzufordern. Die Bank hielt dem zwar entgegen, dass jeder Vertrag für die Autohändler individuell ausgefertigt und angepasst wurde, sodass die zusätzliche Bearbeitungsgebühr durchaus gerechtfertigt sei. Das OLG hielt dieses Argument jedoch für nicht ausreichend, da das Interesse an dem Kredit dennoch besonders bei den Banken anzusiedeln sei und ein Entgelt somit nicht gefordert werden darf.

Verjährung droht!

Es ist Eile geboten – denn zum Ende des Jahres 2014 können einige Ansprüche verjähren. Es ist also schnelles Handeln gefordert. Der Anspruch auf die Beträge, die von 2005 bis 2011 überflüssigerweise gezahlt wurden, verjährt mit Ablauf des Jahres 2014. Sonst erstreckt sich der Rückzahlungsanspruch auf solche Zahlungen, die in den vergangenen 10 Jahren getätigt wurden.

Bloße Aufforderung zur Erstattung stoppt Verjährung nicht

Eine bloße Aufforderung zur Erstattung genügt nicht, um die Verjährung zu stoppen. Somit empfiehlt es sich, umgehend die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, der weiß, wie die bestehenden Ansprüche vor der Verjährung gerettet werden und die Bank dazu bewegen kann, die entsprechenden Geldsummen zurückzuzahlen.


Holger Syldath
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Insolvenzrecht


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