Achtung, Vorsicht Falle: Warnung vor Rechnungen „.DE Deutsche Domain“

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Achtung, Vorsicht Falle: Warnung vor Rechnungen „.DE Deutsche Domain“

Neben den Firmen „DR Verwaltung AG (Deutsches Firmenregister UStID-Nr.de), „Globalexpressonline.com“ und „Officedirectonline.com“ versucht nun auch die Firma „.DE Deutsche Domain“ ihr Unwesen zu treiben. Die Firmen treten allesamt vor allem an Geschäftskunden heran, meist per E-Mail, inzwischen jedoch zunehmend mehr auch auf dem Postweg.

Im aktuellen Fall handelt es sich bei dem Domaininhaber von www.deutschedomain.com um die Firma Domains By Proxy, LLC (Arizona) – an diese heranzutreten sehr schwer ist. Zu den Gründen warum, an geeigneter Stelle mehr.

Die dubiosen Geschäftemacher von „.DE Deutsche Domain“ verschicken fingierte Rechnungen, mit angeblichem Sitz in 10405 Berlin, wie bereits erwähnt an Geschäftskunden, darunter auch an Mitglieder des „DEHOGA“ (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V.), da diesen den Betrug im hektischen Arbeitsleben oder auch im Alltag nicht sofort erkennen.

Auch unsere Kanzlei ist leider erfolglos ins Visier von „DE. Deutsche Domain“ gekommen und war Adressat einer Rechnung von „.DE Deutsche Domain“ via E-Mail, weshalb wir hier an dieser Stelle einen geeigneten Warnhinweis geben.

Mit dem Gedanken „da war ja noch etwas“ und der Befürchtung, dass ihre Domain „stillgelegt“ wird, wird meist ohne große Prüfung der Rechnung, der nicht besonders hohe Betrag (knapp unter 200 EUR) auf das angegebene Konto überwiesen. Dabei fällt den Unternehmern nicht einmal die spanische Länderkennung in der angegebenen IBAN-Angabe auf. Hier handelt es sich statt einem .DE für Deutschland um eine .ES für Spanien.

Betrachtet man die Rechnung genauer, erkennt man gleich mehrere Mängel. 

So werden diese Rechnungen ohne Adressat verschickt. Die Prüfung der Kontaktangaben ergab zudem, dass die angegebene Website nicht funktioniert, die Rufnummer nicht existent ist, ebenso vermutlich die Postfach-Adresse.

Somit wird – wie wohl auch beabsichtigt – die Kontaktaufnahme zu dieser Fima nahezu aussichtslos, auch wenn ein Ansprechpartner mit einem völlig geläufigen Namen angegeben ist – Birgit Hofmann.

Ebenso ist weder die Steuernummer der Firma noch die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UStID-Nr.) angegeben – durch diese fehlenden Pflichtangaben erhält die Rechnung tatsächlich keinerlei Gültigkeit.

Lediglich die genannte Bankverbindung dürfte wahrheitsgemäß angegeben worden sein. So wird erzielt, dass das Geld seinen Empfänger erreicht, jedoch jeglicher Versuch Kontakt aufzunehmen, scheitert.

Dass es sich nicht um eine Rechnung, sondern lediglich um ein Angebot handelt, ist bewusst so verschleiert dargestellt, um die Geschäftskunden zur Zahlung zu verleiten.

Lediglich am Ende der Rechnung im sogenannten „Kleingedruckten“, welches als Fließtext mit absichtlichem Verzicht auf Groß- und Kleinschreibung formuliert ist, ist dies zu erkennen.

„Wir möchten sie darüber informieren, dass sie in zukunft unsere rechnung ausschliesslich im digitalen format erhalten werden. Weiterhin haben sie die möglichkeit, sowohl vor erhalt als auch nach dem erhalt unserer rechnung die daten ihrer gesellschaft zu ändern, indem sie uns Ihre geänderten kundendaten per E-Mail mitteilen unter angabe ihrer kundennummer und rechnungsnummer. Basierend auf dem vorgenannten angebot, welches der rechnung im falle der annahme durch sie zugrundeliegen wird, werden wir für sie die folgenden dienstleitungen durchführen: die anmeldung des domain-zusatzes .eu oder .info, welche Ihrem aktuellen domainnamen hinzugefügt wird. Sofern sie mit dem oben dargestellten einverstanden sind, wird Ihre domainregistrierung für den oben genannten zeitraum gültig sein. Achten sie bitte darauf. Dies ist ein angebot und keine rechnung, die zahlung auf dieses angebot hin wird als annahme des angebotes oder auftragsbestätigung verstanden. Für den fall der nichtzahlung wird dieses anmeldung hinfällig und der domain zusatz wird für dritte parteien verfügbar sein.“

Diese Darstellung erschwert das „Überfliegen“ des Textes und verführt dazu, nicht bis zum Ende zu lesen.

Des Weiteren soll er zu einer vorschnellen Durchführung der Überweisung, ohne weitere Prüfung, führen. Durch diese arglistige, ganz bewusst hervorgerufene Täuschung kann man hier von Betrug sprechen, welcher gemäß § 123 (1) BGB angefochten werden kann. Die Anfechtung einer nach § 123 (1) BGB anfechtbaren Willenserklärung kann nur gemäß § 124 (1) BGB binnen der Jahresfrist erfolgen.

Gemäß § 124 (2) BGB beginnt die Frist im Falle der arglistigen Täuschung, wie in dem obenstehenden Fall, mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte (Geschäftskunde) die Täuschung entdeckt.

Empfehlung:

Kontaktieren Sie den Kundenservice Ihres Anbieters bei Unsicherheit unter den Kontaktdaten auf dessen Website oder auf älteren Rechnungen. .DE-Domains werden ausschließlich von Denic (www.denic.de) verwaltet. Kunden werden von dieser allerdings nur dann kontaktiert, wenn Rechnungsbeträge nicht beglichen wurden; auch werden von dieser im ersten Schritt/Kontakt keinerlei Rechnungen verschickt.

Wir empfehlen umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich juristisch beraten zu lassen.

Gerne beraten Partner | Steuern & Recht Sie bei der Abwehr der unberechtigten Forderungen.

Jenö Müller

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl. Finanzwirt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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