Adler Group: Anwälte prüfen Schadensersatz für Anleger

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Beim unter Druck geratenen Immobilienkonzern Adler Group prüfen Anwaltskanzleien inzwischen intensiv mögliche Schadensersatzansprüche für Anleger, wie die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin mitteilt.

Nachdem die Wirtschaftsprüfer von KPMG das Testat für die Bilanz 2021 verweigert hatten und die Adler Group selber die Zahlen (ohne das Testat) für das Jahr 2021 vorlegte, wonach sich ein Verlust von ca. 1,2 Milliarden Euro ergeben soll, haben Anleger -auch teilweise schon vorher- teils erhebliche Verluste erlitten.

"Die teils erhobenen schwere Vorwürfe gegen die Adler Group um den Jahresabschluss konnten unserer Ansicht nach nicht vollständig aufgeklärt werden, vor allem, weil den Sonderprüfern diverse Dokumente wie z.B. zahlreiche E-Mails nicht zur Verfügung gestanden haben" , so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von der Kanzlei Dr. Späth & Partner, die auch im Finanzfall Wirecard schon etliche Anleger gegen die dortigen Wirtschaftsprüfer vertritt.

Anleger der Adler Group sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte umgehend prüfen lassen, ob nicht ggf. Schadensersatzansprüche z.B. gegen die Adler Group S.A. oder deren Verantwortliche z.B. wegen des sog. "Kursschadens" in Betracht kommen, z.B. wegen eventueller falscher und unvollständiger Information des Kapitalmarktes. Hierbei sollte auch überprüft werden, ob eine Durchführung als Einzelklage oder im sog. KapMug-verfahren für die Anleger am Ziel führendsten ist. So hatten die Kanzleien Dr. Späth & Partner und Bergdolt Rechtsanwälte schon im Fall getgoods.de Anträge auf Einleitung eines KapMug-Verfahrens gegen die dortigen Wirtschaftsprüfer vor den Landgerichten Frankfurt/Oder und Düsseldorf gestellt.

Auch die Anleihegläubiger der Adler Group (z.B. Schuldverschreibung Adler Group, Alder Real Estate AG Anleihe, etc.) sollte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB prüfen, ob ihnen nicht Schadensersatzansprüche zustehen könnten, z.B. auch aus Prospekthaftung.

Hier können nicht nur Ansprüche gegen das Unternehmen selbst in Betracht kommen, sondern auch gegen andere Verantwortliche geprüft werden wie z.B. Vorstände und Aufsichtsräte, Wirtschaftsprüfer, etc.

Betroffene Aktionäre und Anleihegläubiger der Adler Group sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner RAe mbB umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und können sich daher gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind. 



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