Adoptionsrecht – Ein Überblick vom Rechtsanwalt

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Welche Arten der Adoption gibt es?

Das Adoptionsrecht und die Adoptionspraxis in Deutschland unterliegt mehr Veränderungen als andere Bereiche des Familienrechts. Die Zahl der Adoptionen von Kindern und Jugendlichen hat in den letzten Jahrzehnten abgenommen. Heute dominiert die Stiefkind-Adoption. Im Trend liegen aber auch steuerlich motivierte Adoptionen von Erwachsenen und auch Adoptionen nach Leihmutterschaften im Ausland.

Der folgende Beitrag gibt Ihnen einen kurzen Überblick über das Adoptionsrecht und die gängigen Arten der Adoption.

Ausführliche Informationen zum Adoptionsrecht und Beratungsangebote finden Sie auf unserer Kanzlei-Website: ROSE & PARTNER – Kanzlei für Adoptionsrecht

Fremdadoption, Stiefkindadoption, Verwandtenadoption

Zunächst sind Adoptionen nach dem Verhältnis des Annehmenden und des Kindes vor der Adoption zu unterscheiden.

Bei der Fremdadoption bestehen keine verwandtschaftlichen bzw. familiären Bindungen zwischen den Beteiligten. Die Adoptiveltern lösen mit der Adoption die leiblichen Eltern rechtlich ab. Letztere verlieren alle Rechte und Pflichten zum Kind. Eine Fallgruppe der Fremdadoption ist die Pflegekindadoption, bei der Pflegeeltern „ihr“ Pflegekind adoptieren.

Bei der Stiefkindadoption ist es häufig so, dass das Kind bei einem Elternteil und dessen Partner lebt und der Kontakt zum anderen Elternteil durch Entfremdung oder Tod verloren geht bzw. nie bestand. Dann kann der Partner des Elternteils, bei dem das Kind lebt, dieses im Rahmen einer Stiefkindadoption adoptieren. Grundsätzlich muss der andere leibliche Elternteil der Adoption zustimmen. Möglich ist dies auch für gleichgeschlechtliche Paare im Anschluss an eine künstliche Befruchtung oder Samenspende.

Verwandtenadoptionen betreffen regelmäßig die Annahme von Neffen, Nichten und Enkelkinder als Kind. Bei diesen Adoptionen erlischt das Verwandtschaftsverhältnis der adoptierten Kinder regelmäßig nur zu den leiblichen Eltern, nicht aber zu den anderen Verwandten. Dies spielt auch eine Rolle bei den erbrechtlichen Folgen.

Da immer mehr deutsche Paar mit Kinderwunsch Leihmutterschaften im Ausland in Anspruch nehmen, sind Adoptionen für diese Familien ein wichtiges Instrument zur Sicherung der rechtlichen Elternschaft. Je nach Konstellation liegt die Vaterschaft bereits unproblematisch vor, so dass dann eine Stiefkindadoption angestrebt wird.

Minderjährigenadoptiojn und Volljährigenadoption

Wird ein minderjähriges Kind adoptiert, erlischt stets das Verwandtschaftsverhältnis zur bisherigen Familie. Daher benötigt man hier auch die Zustimmung beider leiblicher Eltern (die im Ausnahmefall aber auch durch eine Entscheidung des Familiengerichts ersetzt werden kann).

Anders ist das bei der Adoption Erwachsener. Hier benötigt man nicht die Zustimmung der leiblichen Eltern. Hier ist allerdings eine „sittliche Rechtfertigung“ der Adoption Voraussetzung dafür, dass der Adoptionsantrag Erfolg hat. Sittlich gerechtfertigt ist die Annahme als Kind dann, wenn ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht bzw. erwartet wird. Das wird von den Gerichten häufig abgelehnt, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht in etwa einer Generation entspricht oder wenn die Erwachsenenadoption allein steuerlich motiviert ist – also um Erbschaftsteuer zu sparen.

Die Beratung des Anwalts für Adoptionsrecht

Das Adoptionsrecht ist Bestandteil des Familienrechts. Da es keine Fachanwälte für Adoptionsrecht gibt, sind Fachanwälte für Familienrecht daher im Zweifel die richtigen anwaltlichen Berater, da das Adoptionsrecht Bestandteil der Fachanwaltsausbildung im Familienrecht ist. Wenn bei der Adoption auch steuerliche und/oder erbrechtliche Motive bzw. Folgen eine Rolle spielen, können auch Fachanwälte für Steuerrecht (bzw. Steuerberater) und Fachanwälte für Erbrecht bei der Beratung eine Rolle spielen.

Bei ROSE & PARTNER finden Sie alle Kompetenzfelder rund um Adoptionen und Adoptionsrecht unter einem Dach.


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