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ADR-Transport: Gefahrgut sicher transportieren

  • 5 Minuten Lesezeit
ADR-Transport: Gefahrgut sicher transportieren

Auf Europas Straßen werden jährlich Millionen Tonnen Güter transportiert, darunter auch Gefahrgüter. Das sind Gegenstände und Stoffe, die aufgrund ihrer Zusammensetzung bei unsachgemäßer Beförderung eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt darstellen. Gefahrgüter können zum Beispiel Feuerwerkskörper, Düngemittel, Klinikabfälle, radioaktive Abfälle oder Chemikalien aller Art sein.  

Was sind ADR-Transporte?

Um den Transport gefährlicher Güter so sicher wie möglich zu gestalten und das Risiko für die Bevölkerung und andere Verkehrsteilnehmer gering zu halten, wurde bereits 1957 das „Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ geschlossen. In Kraft getreten ist es allerdings erst 1968. Nach dem eigentlichen Namen des Übereinkommens, „Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“, werden Gefahrguttransporte auch als ADR-Transporte bezeichnet. Der Begriff ist international gebräuchlich. 

Zu den mittlerweile 54 Mitgliedstaaten gehören alle europäischen Länder, aber auch nordafrikanische und asiatische Staaten haben sich dem Abkommen angeschlossen – zum Beispiel Marokko, Tunesien oder Aserbaidschan. Das international gültige Regelwerk wird alle zwei Jahre an den aktuellen Stand von Recht und Wissenschaft angepasst und ist durch eine EU-Verordnung rechtsgültig. Das ADR enthält Vorschriften bezüglich: 

  • Klassifizierung 

  • Kennzeichnung  

  • Verpackung 

  • Beförderungsmittel (Fahrzeuge, Tanks, Container) 

  • Ladungssicherung 

  • Transport 

  • Schulung am Transport beteiligter Personen 

Die Länder setzen das ADR in nationales Recht um, in Deutschland ist dies die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Für inländische Gefahrguttransporte gilt das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter –Gefahrgutbeförderungsgesetz, GGBefG. 

ADR: Welche Transportvorschriften gibt es?

ADR-Schein 

Alle Personen, die am Transport von Gefahrgut beteiligt sind, müssen hinsichtlich der Sicherheitsvorschriften unterwiesen werden. Um Gefahrguttransporte durchführen zu dürfen, benötigt man als Fahrzeugführer daneben eine Bescheinigung, den sogenannten ADR-Schein. Diesen erwirbt man durch die Teilnahme an einem speziellen Lehrgang, der in der Regel drei Tage dauert.  

Die Bescheinigung ist fünf Jahre gültig, kann aber verlängert werden. Dazu ist ein kürzerer Auffrischungskurs erforderlich. Wird die Bescheinigung nicht rechtzeitig verlängert, verfällt sie automatisch. Seit 2013 wird die ADR-Card als Scheckkarte ausgestellt.  

Für die Beförderung bestimmter Gefahrgutklassen – z. B. radioaktiver oder explosiver Stoffe – ist zusätzlich ein ADR-Aufbaukurs vorgeschrieben. Es gibt verschiedene Schulungsveranstalter, die ADR-Lehrgänge anbieten. Die Prüfung wird jedoch vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. 

Gefahrgutbeauftragter 

Unternehmen, die regelmäßig gefährliche Güter verpacken, verladen oder befördern – also am Transport von Gefahrgütern beteiligt sind –, müssen einen Gefahrgutbeauftragten beschäftigen. Seine Aufgabe ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Sicherheitsbestimmungen zu überwachen.  

Darüber hinaus ist im Unternehmen eine beauftragte Person für Gefahrgut zu bestellen, die für die konkrete Durchführung des Gefahrguttransports und für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen verantwortlich ist. Da die Person weisungsbefugt ist, kann sie bei Verstößen gegen die Sicherheitsvorschriften belangt werden. Sie muss auch dafür sorgen, dass alle am ADR-Transport beteiligten Personen die vorgeschriebenen Schulungen erhalten haben. Beauftrage Personen für Gefahrgut sind etwa Betriebsleiter, Lagerleiter oder Laborleiter. 

Ausrüstung

Folgende Ausrüstung ist für einen ADR-Transport vorgeschrieben und muss im Fahrzeug vorhanden sein: 

  • ein Unterlegkeil pro Fahrzeug 

  • zwei Feuerlöscher 

  • zwei selbststehende Warnzeichen 

Für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung  

  • Warnweste 

  • tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche) 

  • Schutzhandschuhe  

  • Augenschutz (z. B. Schutzbrille) 

Für bestimmte Gefahrgutklassen ist zusätzlich folgende Ausrüstung vorgeschrieben: 

  • Atemschutzmaske/Notfallfluchtmaske 

  • Schaufel 

  • Kanalabdeckung 

  • Auffangbehälter 

  • Augenspülflüssigkeit 

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Wie sind ADR-Transporte gekennzeichnet?

Gefährliche Güter werden in neun verschiedene Gefahrgutklassen eingeteilt: 

  • 1 – explosiv 

  • 2 – gashaltig 

  • 3 – entflammbar und flüssig 

  • 4 – entflammbar und fest 

  • 5 – oxidierend (brandfördernd) 

  • 6 – giftig 

  • 7 – radioaktiv 

  • 8 – ätzend 

  • 9 – umweltgefährdend oder spontan reaktiv 

Wie sind ADR-Transporte gekennzeichnet?

Sowohl die Behälter, die Gefahrgüter enthalten, als auch die Fahrzeuge, mit denen sie befördert werden, müssen eindeutig gekennzeichnet sein. An Fahrzeugen ist vorne und hinten jeweils eine orangefarbene Warntafel anzubringen. Sie weist andere Verkehrsteilnehmer darauf hin, sich in der Nähe des Gefahrguttransports besonders vorsichtig zu verhalten.

Im Falle eines Unfalls können Einsatzkräfte anhand der Warntafel erkennen, welches Gefahrgut das Fahrzeug geladen hat, und schnell die richtigen Maßnahmen ergreifen.  

In der oberen Zeile der orangefarbenen Warntafel steht eine Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr. Sie besteht aus zwei oder drei Ziffern der oben beschriebenen Gefahrgutklassen. Eine Verdoppelung der Ziffer bedeutet, dass die Gefahr, die von dem beförderten Gut ausgeht, erhöht ist. Ein vorangestelltes „X“ gibt an, dass der Stoff mit Wasser gefährlich reagiert. In der unteren Zeile steht die von den Vereinten Nationen (UN) festgelegte vierstellige Identifikationsnummer des gefährlichen Stoffes.

Wie sind ADR-Transporte gekennzeichnet?

Zusätzlich zu den beiden Warntafeln weisen Gefahrzettel – sogenannte Placards – auf ADR-Transporte hin. Die quadratischen Schilder werden in Rautenform am Fahrzeug angebracht. Anhand der Farbe und der aufgedruckten Piktogramme oder Nummern können Transportbeteiligte und Einsatzkräfte schnell erkennen, mit welchem Gefahrgut sie es zu tun haben.

Um bei einer Kontrolle oder einem Unfall schnell Auskunft über die Ladung geben zu können, muss der Fahrzeugführer das sogenannte Beförderungspapier mitführen. Es enthält wichtige Informationen über Art und Zusammensetzung der transportierten Gefahrstoffe. Außerdem sind im Führerhaus an leicht zugänglicher Stelle schriftliche Weisungen bereitzuhalten – in einer für alle Besatzungsmitglieder verständlichen Sprache. Diese geben Auskunft über die Eigenschaften und Gefahren der Ladung und enthalten Anweisungen, was bei einem Unfall oder im Notfall zu tun ist. 

ADR-Transport: Bußgelder

Wer gegen die geltenden Vorschriften im Umgang mit Gefahrgut verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Bei schweren Versäumnissen und besonderen Gefährdungslagen kann auch eine strafrechtliche Verfolgung drohen.

VERSTOß

Bußgeld

Orangefarbene Tafel nicht oder nicht sichtbar angebracht

300 Euro

Orangefarbene Tafel falsch oder nicht richtig sichtbar angebracht

100 Euro

Dichtigkeit nicht überprüft

250 Euro

Schriftliche Weisung nicht mitgeführt oder nicht rechtzeitig ausgehändigt

150 Euro

Beförderungspapier nicht mitgeführt oder nicht rechtzeitig ausgehändigt

150 Euro

Bescheinigung über den Basiskurs oder/und Aufbaukurs nicht mitgeführt oder nicht rechtzeitig ausgehändigt

300 - 
500 Euro

Nichtbeachtung des Rauchverbots

250 Euro

Keine Reinigung nach dem Entladen

250 Euro

Be- und Entladung an unzulässiger Stelle

100 Euro

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(THH)

Foto(s): ©Fotolia/Marco2811; ©anwalt.de/THH

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