AGB Klauseln zu unverbindlchen Flugzeiten Reiseverträgen unwirksam!

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Vor dem Oberlandesgericht Celle war der Reiseveranstalter TUI beklagt. Nach dieser Entscheidung muss der Reisekonzern u. a den Vorbehalt „die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen" streichen. Nunmehr darf es in Verträgen über Pauschalreisen auch nicht mehr heißen: „Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich."

Der Veranstalter werbe mit den Reiseflugzeiten, die deswegen Gegenstand des Reisevertrages würden. Der beklagte Reiseveranstalter argumentierte hingegen mit den teils sehr langen Zeitabständen zwischen Buchung der Reise und Flug, sodass die präzisen Abflugzeiten häufig noch gar nicht feststünden, ergo erst später feststünden und mitgeteilt werden könnten. Der Reiseveranstalter hat gegen die Entscheidung Revision (= Rechtsmittel) zum Bundesgerichtshof eingelegt. Das heißt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist solange der BGH nicht abschließend über die Revision befunden hat.


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