Airbnb Update: Was weiß das Finanzamt?

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Airbnb – time to update


Seit unserem letzten Artikel Das Finanzamt weiß, an wen Du letzten Sommer vermietet hast vom Anfang letzten Jahres ist einiges passiert:

Mit dem Urteil des Gerichts in Irland wurde es Behörden in Deutschland erheblich erleichtert, z.B. bei einem reinen Verdachtsfall einer Zweckentfremdung von Wohnraum, auf diverse Internet-Plattformen zuzugehen und die Herausgabe persönlicher Daten (Name, private Anschrift, Anschrift des Objektes, welches auf der Online-Plattform angeboten wurde, etc.) von Vermietern zu fordern.

Mit diesen Daten können Finanzämter sich dann direkt an die betroffenen Personen wenden und die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens in die Wege leiten. Es ist keine zeitaufwendige Recherchearbeit für die Behörden mehr nötig.


„Das verstößt doch aber gegen den Datenschutz“ ?!


Seit März 2021 wurden jedoch auch immer mehr Stimmen laut, dass dieses Vorgehen gegen essentielle Grundrechte, wie informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen, verstoße. Das sich mit diesen Argumenten beschäftigende Verwaltungsgericht vertritt jedoch die Meinung, dass ein in jeglicher Hinsicht angemessenes Urteil verkündet wurde. Die Relation der Gesamtheit bezogen auf den Einzelfall (Vermieter, welche keine/falsche/lückenhafte Daten angegeben haben) sei so vertretbar. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht aufgrund der doch grundsätzlichen Bedeutung zugelassen. Es bleibt also weiterhin spannend!

Bis es eine endgültige Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht hierzu geben wird, wird noch etwas Zeit vergehen und die Behörden werden bis dahin ihre erhaltenen Daten weiterverarbeiten und betroffene Personen anschreiben.


Haben Sie bereits einen solchen Brief erhalten oder das Gefühl, dass Sie betroffen sein könnten?


Ich stehe Ihnen gerne bei diesem Thema unterstützend zur Seite.
In einem ersten Gespräch werden wir mit Ihnen den Sachverhalt intensiv besprechen und weitere Schritte – individuell auf Sie angepasst (z.B. freiwillige Nachmeldung/Selbstanzeige) – planen.
Bitte melden Sie sich gerne bei mir.

Ihr Christopher Arendt

+49 89 547143
c.arendt@acconsis.de

https://www.acconsis.de/dr-christopher-arendt/


Mein herzlicher Dank beim Recherchieren der Quellen geht an Carina Kissling, Rechtsfachwirtin der ACCONSIS München.

Wir halten Sie natürlich weiterhin auf dem Laufenden zu diesem Thema.



Ältere Beiträge zu dem Thema des  Bayerische Rundfunks in seinem Beitrag
„Airbnb-Vermieter im Visier der Steuerfahnder” auf B5 aktuell und der BR24-App mit Dr. Christopher Arendt:
https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/airbnb-vermieter-im-visier-der-steuerfahnder,SNxFC56


Weiterer Beitrag:

Nach Gerichtsurteil: AirBnB-Privatvermietern droht Ärger mit dem Finanzamt
der INTERNET WORLD vom 19.03.2021

Foto(s): MOKATI

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