Wie erfährt das Finanzamt von Bitcoin und Co.?

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Trades mit Bitcoin und Co. dem Finanzamt verschweigen? Gar keine gute Idee. Denn wer über Kryptodienstleister Finanztransaktionen vornimmt, kann sich nicht auf Anonymität ausruhen. Das Finanzamt kann alle Transaktionen nachvollziehen, z.B. mittels Kontrollmitteilungen von Banken, Anfragen an Kryptobörsen oder die Analyse der Blockchain-Daten.

Im Folgenden zeige ich auf, wie das Finanzamt über diese und weitere Methoden vom Handel mit Kryptowährungen erfährt.

Wie erfährt Finanzamt vom Handel mit Kryptowährung – die wichtigsten Fakten:
  • Krypto Transaktionen: Nicht anonym, nur pseudonym!
  • Blockchain-Technologie ermöglicht Rückverfolgung der Transaktionen über Wallet-Adresse
  • Kontrollmitteilungen von Banken, internationale Regulierungen und neue Sonderzuständigkeiten bei Finanzbehörden erhöhen Wahrscheinlichkeit, dass Finanzamt von Bitcoin und Co. erfährt

Bitcoin und andere Kryptowährungen zurückverfolgen: Wie funktioniert das?

Kryptowährungen sind nicht anonym, sie sind pseudonym: Bei den meisten Kryptowährungen lassen sich die Transaktionsdaten über die Blockchain zurückverfolgen. Es gibt hierbei zwar keine direkten Verknüpfungen zu persönlichen Daten, die Transaktionen werden jedoch mit der zugehörigen Wallet-Adresse in der Blockchain gespeichert. Auch wenn der Aufwand recht hoch ist, die digitalen Wege von Käufen und Verkäufen nachzuvollziehen, ist es technisch auf jeden Fall machbar.

Sie müssen zudem bedenken, dass Finanzämter verstärkt auf Technologien und Experten setzen, mit denen sie die Transaktionen auf Kryptoplattformen nachvollziehen können, um Geldwäsche und Steuerbetrug zu erkennen.

(Noch) kein automatischer Datenabgleich

In Deutschland gibt es aktuell keinen automatischen Datenabgleich zwischen Finanzämtern und Kryptoplattformen (Stand: Februar 2024). Die Plattformen sind aber verpflichtet, im Rahmen von KYC (Know Your Customer) Regeln und Anti-Geldwäsche-Regeln bei der Registrierung neuer Nutzer deren Identität festzustellen.

Wenn das Finanzamt steuerliche Ermittlungen durchführt oder den Verdacht hat, dass über die Kryptobörsen illegale Aktivitäten stattfinden, kann es über Anfragen an die Kryptobörsen persönliche Daten erhalten.

So erfährt das Finanzamt von Bitcoin und weiteren Kryptowährungen

Wie eben beschrieben kann das Finanzamt in Verdachtsfällen auf die Handelsdaten von Kryptobörsen zugreifen.

So gibt es bspw. aktuell den Fall der Plattform Bitcoin.de: Hier wurde die Krypto-Börse angehalten, die User-Daten ihrer Anleger an den Fiskus herauszugeben. Diese Nutzer erhalten gegenwärtig Post vom Finanzamt und werden zur Deklaration ihrer Krypto-Einkünfte aufgefordert.

Das ist jedoch nur eine von mehreren Optionen, wie die Transaktionsdaten der Kryptowährungen ans Finanzamt weitergegeben werden können.

Auch folgende Methoden sind möglich:

Kontrollmitteilungen von Banken

Wenn Sie Fiat-Geld (z.B. Euro, US-Dollar) auf einer Krypto-Börse einzahlen oder von dort abheben, kann Ihre Bank dies dem Finanzamt melden.

In vielen Ländern sind Banken und Finanzinstitute gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Transaktionen zu melden. Grundlage bilden Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche sowie zur Anti-Terror-Finanzierung.

Tracking der Blockchain-Daten

Ist die Wallet-Adresse bekannt, können theoretisch alle Transaktionen über diese Wallet nachverfolgt werden. Durch die Analyse dieser Daten können Finanzbehörden wiederum steuerrechtlich relevante Informationen ermitteln.

Steuerbehörden arbeiten zunehmend mit Unternehmen zusammen, die auf das Tracking von Kryptotransaktionen spezialisiert sind. Diese Unternehmen können Transaktionen auf der Blockchain analysieren und Verbindungen zu realen Personen herstellen, sofern die Wallet mit einer realen Identität auf einer Kryptobörse verbunden ist.

Internationale Regulierungen

Kryptobörsen und Kryptodienstleister werden zunehmend reguliert, was wiederum den Finanzämtern den Zugang zu den Daten der Krypto Transaktionen erleichtert.

Einige Beispiele:

CARF (Crypto Asset Reporting Framework): CARF wurde im März 2022 von der OECD veröffentlicht, um weltweit die Bekämpfung von Steuerhinterziehung zu erleichtern. Die Verordnung ist neben den 38 OECD-Mitgliedern auch für die G20-Mitgliedsstaaten verbindlich sowie für die Länder, die die CRS (Common Reporting Standards) implementiert haben.

Damit werden CASP (Crypto Asset Service Provider) verpflichtet, steuerlich relevante Informationen zu Kryptotransaktionen an die jeweiligen Behörden zu melden.

MiCA-Verordnung: Die Europäische MICA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) ist ein regulatorischer Rahmen der Europäischen Union, der darauf abzielt, die Märkte für bestimmte Krypto-Assets zu regulieren und zu harmonisieren. Die Verordnung wurde am 20. April 2023 verabschiedet und wird voraussichtlich ab Ende 2024 oder Anfang 2025 anwendbar.

MiCA zielt darauf ab, die Finanzsysteme und -märkte innerhalb der EU zu digitalisieren und zu modernisieren. Die Verordnung soll:

  • für Klarheit in einem bisher weitgehend unregulierten Bereich sorgen
  • den Verbraucherschutz verbessern
  • die Marktintegrität sicherstellen
  • die Finanzstabilität der Märkte gewährleisten
  • die Rückverfolgung von Kryptowährungs-Transaktionen erleichtern, um Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung zu bekämpfen

DAC 8 (Directive on Administrative Cooperation): Mit der DAC 8 wurden die Bestimmungen der MiCA am 16. Mai 2023 um steuerliche Meldepflichten ergänzt. Sie sollen wiederum einen automatisierten Informationsaustausch ermöglichen. Anbieter von Kryptodienstleistungen unterliegen demnach ab dem Steuerjahr 2026 einer Meldepflicht für Kryptotransaktionen.

Sonderzuständigkeiten bei den Strafverfolgungsbehörden

Im Januar 2024 hat das neue Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in NRW seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist es, die Expertise zur Steuerfahndung an einem Ort zu bündeln, um internationale Strukturen der Finanzkriminalität zu bekämpfen.

Auch das wird in Zukunft dazu beitragen, Krypto Trades aufzudecken, denn die Bekämpfung digitaler Finanzkriminalität in großem Ausmaß bildet einen Schwerpunkt des neuen Landesamts. Dazu gehören z.B. Karussellgeschäfte zum Umsatzsteuerbetrug oder Steuerhinterziehungen in Kombination mit Geldwäsche unter Nutzung von Krypto-Dienstleistern.

Fazit: Finanzamt hat Kryptowährungen fest im Blick

Krypto Gewinne sind steuerpflichtig und müssen daher als Einkünfte in der Steuererklärung deklariert werden (siehe hierzu auch unsere Artikel zum BFH Urteil zu Krypto und zur Angabe von Krypto in der Steuererklärung).

Die oben aufgeführten Methoden, an die Transaktionsdaten zu gelangen, zeigen, dass es definitiv keine gute Idee ist, den Handel mit Bitcoin und Co. dem Finanzamt zu verschweigen. Damit begehen Sie Steuerhinterziehung, was Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren nach sich ziehen kann. Eine Selbstanzeige kann Strafen vermeiden, muss aber erfolgen, bevor die Steuerbehörden die Hinterziehung entdecken.

Bedenken Sie auch: Bis zu 10 Jahre rückwirkend können Steuern erhoben werden! Sie können also auch für Gewinne aus Krypto belangt werden, die viele Jahre zurückliegen.

Sie benötigen Unterstützung?

Für den Fall, dass Sie diesbezüglich Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! 
Ich unterstütze Sie gerne.

Ihr Dr. Christopher Arendt

089 / 54 714 3
c.arendt@acconsis.de

https://www.acconsis.de/dr-christopher-arendt/

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