AKTUELL: Umschreibung und Verlängerung von EU-Führerscheinen auch in Corona-Zeiten

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Corona-Pandemie hält uns alle in Atem. Dennoch gibt es Fristen, die weiterlaufen und auch durch die Pandemie und deren Auswirkungen nicht aufgehalten wird. So ist es auch für den Ablauf von EU-Führerscheinen. Der Führerschein ist meist auf 10 Jahre ausgestellt... wollen Sie nahtlos weiterfahren, sollten Sie  7-8 Monate vor Ablauf des Führerscheins die Verlängerung oder Umschreibung angehen.

Der Führerschein wird  überwiegend zur Ausübung der freiberuflichen und/oder beruflichen Tätigkeit benötigt. Für solche berufliche Zwecke gibt es Ausnahmen von den Beschränkungen, die Corona mit sich bringt. Man darf, kann und sollte also bei der zuständigen Behörde auch vorsprechen und die Verlängerung oder Umschreibung veranlassen. Aus diesem Grund besteht auch eine Ausnahme von den Beschränkungen der Bewegungsfreiheit. Eine Einreise - zwischen den Bezirken- ist für die Veranlassung der Verlängerung oder Umschreibung und aller damit im Zusammenhang stehenden Akte - also auch zu Corona-Zeiten- möglich und auch geboten!

Natürlich sind bestimmte Auflagen zu beachten, wie gültiger PCR-Test etc. Welche genauen Auflagen zu beachten sind, richtet sich danach, wo sie den ausländischen Führerschein erworben haben und wo dieser dann zu verlängern bzw. umzuschreiben ist. 

Gerne helfen wir Ihnen auch bezüglich der Corona-Beschränkungen sofern Sie eine Führerscheinverlängerung oder Umschreibung benötigen. Sprechen Sie uns an!  Wir führen Sie durch die komplette Verlängerung/Umschreibung, die Zeit während Corona kann sinnvoll genutzt werden. 

Foto(s): Unbekannt

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. jur. Yvetta Skrdlik

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten