Aktuelle Entwicklung im Zinsstreit aus dem S-Prämiensparen flexibel

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Die aktuelle Entwicklung im Zinsstreit des S-Prämiensparen flexibel deutet darauf hin, dass sich immer mehr Sparkassen einigungsbereit zeigen.

Bekanntlich wurden in den 90er und Anfang der 2000er Jahre massenhaft sogenannte „S-Prämiensparen flexibel“ Sparverträge abgeschlossen. Diese beinhalteten ein Bonussystem und einen variablen Zinssatz.

Die variable Zinsklausel wurde von dem Bundesgerichtshof bereits Jahre später als intransparent bewertet und war damit unwirksam. Die daraus resultierende vertragliche Lücke soll im Wege der ergänzenden Auslegung geschlossen werden.

Im Ergebnis geht der Streit mit den Sparkassen nicht mehr um das „ob“ einer Nachzahlung, sondern um die Ermittlung der Zahlungshöhe.

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung im Herbst 2021 den ihm vorgelegten Rechtsstreit an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen. Die Richter gaben vor, dass für die Berechnung der Zinsen bei alten Verträgen ein Referenzzinssatz gerichtlich festgelegt werden müsse. Dabei müsse die Bank einen relativen Abstand zum Referenzzinssatz halten und den Zinssatz monatlich anpassen.

Zum jetzigen Zeitpunkt empfiehlt sich eine eigenständige Begutachtung des Prämiensparvertrages, um einen Vergleichswert zu ermitteln. Auf Grundlage dessen kann eine Einigung gesucht werden, die wir in vielen Fällen bereits erzielt haben.  

In jedem Fall sollten Kunden aktiv werden und ihre Prämiensparverträge überprüfen lassen.

Eine Nachzahlungsforderung kann noch innerhalb von 3 Jahren nach Beendigung des Vertrages geltend gemacht werden. Deshalb können in diesem Jahr noch Zinsnachforderungen für Verträge, welche im Jahr 2019 regulär endeten, gestellt werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung Ihrer Verträge und der Geltendmachung von Zinsnachzahlungsforderungen.


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