Zinsnachforderungen aus Prämiensparen S-flexibel - Aktualisierung

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Zinsnachforderungen aus Prämiensparen S-flexibel - Aktualisierung

Die Zinsnachforderungen gegen Sparkassen bleibt weiterhin aktuell.

Wir berichteten bereits mehrfach darüber, dass die hiesigen Sparkassen Duisburg, Krefeld und Mülheim an der Ruhr in den Verträgen des sogenannten Prämiensparen S- flexibel unwirksame Zinsanpassungsklauseln verwendet haben.

Da fast alle Sparkassen in den 90er Jahren die gleichen Vertragsmuster verwendeten, sind Bürger aus dem gesamten Bundesgebiet betroffen.

Ansprüche geltend machen:

Für unsere Mandanten setzen wir den Anspruch auf Nachberechnung der Zinszahlungen seit Vertragsabschluss und anschließende Nachzahlung der Differenzbeträge durch.

Diese Beträge hängen von dem jeweils ursprünglich vereinbarten, variablen Zins und der Höhe der monatlichen Sparraten ab. Erfahrungsgemäß bewegen sich die durch uns erzielten Nachzahlungen durchschnittlich im vierstelligen Bereich.

Ausgelaufener Vertrag- aktiv werden!

Sollte Ihr Prämiensparvertrag bereits regulär ausgelaufen sein, so sollten Sie im Hinblick auf eine mögliche Verjährung unbedingt innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsbeendigung aktiv werden. In diesem Zeitraum können Sie Ihre Chance auf eine Nachzahlung wahren. Die Rechtsfrage der Verjährung ist noch nicht höchstrichterlich entschieden.  Eine Entscheidung über die Verjährung von Nachzahlungsansprüchen kann allerdings bereits noch in diesem Jahr durch den Bundesgerichtshof, unter dem Aktenzeichen XI ZR 234/20, ergehen.

Einigungen auch außergerichtlich möglich

In einer Vielzahl von Fällen konnten wir für die Mandanten zufriedenstellende Einigungen mit der Gegenseite erreichen. Rückforderungen konnten so unkompliziert und wirtschaftlich erfolgreich für die Mandanten erzielt werden.

Auch die Bafin greift durch

Nunmehr hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Bafin, mit Allgemeinverfügung gegen die Sparkassen durchgegriffen. Sie verpflichtet darin Banken und Sparkasse, Zinsnachberechnungen durchzuführen.

Dieser Schritt der Bafin bestärkt uns in unserer Tätigkeit und unterstützt die Geltendmachung der Verbraucherrechte.

Gerne beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrer Sparkasse, wobei wir auf unsere Erfahrung in einer Vielzahl von abgeschlossenen Mandaten für Sie zurückgreifen können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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