Allergiker vs. Botaniker – Wer bekommt Recht? - Der Streit um den Pollenflug aus dem nachbarlichen Garten -

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Allergiker vs. Botaniker – Wer bekommt Recht? 

- Der Streit um den Pollenflug aus dem nachbarlichen Garten -

Gerade im Frühjahr fliegen wieder vermehrt Pollen und andere Blütenstäube von Sträuchern und Bäumen. Stehen diese Sträucher und Bäume in dem Garten des Nachbarn, kann dies ein Streitthema zwischen den Nachbarn werden. Vor allem für Allergiker kann sich der vermehrte Pollenflug aus dem nachbarlichen Garten zu einem Ärgernis entwickeln. Aber auch ansonsten stellt der mit dem Pollenflug verbundene Mehraufwand in Form von regelmäßigem Auffegen ein Konfliktthema dar.

Regelmäßig erreichen uns in der Praxis Anfragen, ob der den Pollenflug verursachende Baum/Bäume oder Strauch/Sträucher vom Nachbarn zu entfernen ist.

Nach der Rechtsprechung ist grundsätzlich zu beachten, dass es sich bei dem Pollenflug um durch Naturereignisse ausgelöste Störungen handelt.

Solche Störungen berechtigen nur dann zu einem Beseitigungsanspruch, wenn sie sich nicht mehr im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung des jeweiligen Grundstücks halten. Die Rechtsprechung bejaht eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung immer dann, wenn die für die Anpflanzung maßgeblichen Abstandsregeln eingehalten worden sind.

Sind die für die Anpflanzung maßgeblichen Abstandsregeln eingehalten eingehalten worden, dann ist der Eigentümer des Grundstücks, von dem der Pollenflug ausgeht, regelmäßig nicht zur Beseitigung der entsprechenden Bäume und Sträucher verpflichtet.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihre Bedekorn Rechtsanwälte


Foto(s): ©Adobe Stock/Budimir Jevtic

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