ALNO-Anleihegläubiger müssen nach Insolvenzantrag handeln!

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Am gestrigen Abend um 20:54 Uhr gab der zweitgrößte Küchenhersteller in Deutschland, die ALNO Aktiengesellschaft aus Pfullendorf, bekannt einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht wegen eingetretener Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Seit Jahren kämpft die ALNO AG um finanzielle Stabilität, nun war der Gang zum Insolvenzgericht wohl unvermeidbar.

Somit müssen die Inhaber der durch die ALNO AG emittierten Anleihen (WKN A1R1BR & A11QHW) mit einem Volumen von 59 Mio. Euro wachsam sein und ihre Interessen bündeln, damit sie mit ihren Forderungen im Verlauf der Sanierung nicht unter die Räder geraten. Wiederum zeigt sich, dass selbst Mittelstandsanleihen von Unternehmen mit bekannten Marken kein Garant für eine erfolgreiche Anlage sind.

Es ist zu erwarten, dass alle Gläubiger Federn lassen müssen bei einer Sanierung der ALNO AG, dies darf aber nur für alle Gläubiger gemeinsam und nicht auf dem Rücken einzelner Gläubigergruppen ausgetragen werden. Gerade die Interessen der Anleihegläubiger werden meist bei den Sanierungsbemühungen nicht ausreichend beachtet, da diese Gruppe sich aufgrund der differenzierten Anlegerstruktur nur schwer zusammen findet. Umso wichtiges ist es einen gemeinsamen Vertreter zu wählen, der im Interesse der Anleihegläubiger den Sanierungsprozess konstruktiv mit kritischen Blick begleitet.

„Besonders im Hinblick der bereits mehrfach gescheiterten Sanierungsversuche der schwächelnden ALNO AG, bedarf es nun eines nachhaltigen Konzeptes, um nicht nur vorübergehend dem Tod von der Schippe zu springen. Notwendig ist ein Konzept, das den Grundstein für einen erfolgreichen Neustart der traditionsreichen ALNO AG legt und dabei die Interessen aller Gläubigergruppen gleichermaßen beachtet“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der auf Kapitalmarktthemen spezialisierten Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.

Daher ist allen Anleihegläubigern dringend zu raten, sich zu organisieren, um ihre interessengerechte Vertretung im Sanierungsverlauf sicherzustellen und damit den eigenen Sanierungsbeitrag im ausgewogenen Verhältnis aller Gläubigergruppen zu gewährleisten.

Betroffene Anleger können sich bei der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft registrieren lassen, um sich über die weiteren Entwicklungen zu informieren. Außerdem bietet die Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft allen interessierten Anleihegläubigern an, diese auf den kommenden Gläubigerversammlungen zu vertreten.



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