Amtsangemessene Alimentation Hamburg - Streit um beamtenrechtliche Besoldung geht zum Verfassungsgericht

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Am 7. Mai 2024 verhandelte das Verwaltungsgericht Hamburg vier "Musterverfahren" zur Frage der amtsangemessenen Alimentation der Hamburger Beamt*innen und legt die Verfahren nun dem Bundesverfassungsgericht vor. Dies ist gem. Art, 100 Abs. 1 GG  in Fällen möglich, in denen das Gericht eine entscheidungserhebliche Norm - im vorliegenden Fall also das Besoldungsgesetz - für verfassungswidrig hält.

Damit setzt das Gericht nach hiesiger Auffassung ein eindeutiges Signal zugunsten der Kläger, obwohl zum Beispiel die Angleichungszulage und Corona-Sonderzahlungen bei der maßgeblichen Besoldungshöhe nach Auffassung des Verwaltungsgerichts zu berücksichtigen waren.

Gegenstand aller vier Verfahren war zunächst nur die Besoldung für die Jahre 2020 und 2021. Über die Frage, wie mit dem Widerspruch gegen die Besoldung in den Vorjahren umgegangen wird, war damit (noch) nicht zu entscheiden. Viele Beamt*innen legten dagegen erst im Jahre 2020 Widerspruch wegen des Hinweises in der Bezügemitteilung von Dezember 2020 ein.

Erst wenn das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungskonformität des Hamburger Besoldungsgesetzes für die Jahre 2020 und 2021 entscheiden hat, wird das Verwaltungsgericht die Verfahren weiter führen. Voraussichtlich also erst in einigen Jahren. In dieser Zeit werden vom Verwaltungsgericht immer wieder weitere Verfahren verhandelt, um typische Fragen sukzessive im Rahmen der "Musterverfahren" zu klären. Bis dahin sollten die betroffenen Personen die mangelnde Amtsangemessenheit ihrer Besoldung in jedem Haushaltsjahr wiederholt rügen.





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