Angehörigen-Schmerzensgeld

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es auch bei Behandlungsfehlern Angehörigen-Schmerzensgeld gibt, und zwar wegen des seelischen Leids der Angehörigen.

Diese Situation ist vergleichbar mit den uns bereits bekannten „Schockschäden“, die bei einem Unfall entstehen und auch hier ist das Angehörigen-Schmerzensgeld mittlerweile anerkannt.

Denn: Menschen, die wegen des kritischen Gesundheitszustandes eines nahen Angehörigen nach einem Behandlungsfehler psychisch erkranken, können Anspruch auf Schadensersatz haben.

Das Urteil hat der BGH am 21. Mai 2019 veröffentlicht.

Dabei hat der BGH darauf hingewiesen, dass es keinen Grund gäbe, warum nach einem Arztfehler andere Regeln gelten sollten als nach einem Unfall, bei dem die Grundsätze solcher „Schockschäden“ anerkannt sind.

Klägerin war eine Ehefrau, deren Ehemann nach einer Darmspiegelung Komplikationen hatte. Ihr Ehemann hat nämlich mehrere Wochen in akuter Lebensgefahr geschwebt. Die Ehefrau und Klägerin selbst hatte deshalb Depressionen und Angstzustände bekommen.

2 Gutachten hatten einen Behandlungsfehler festgestellt, der Ehemann selbst hatte bereits Schadensersatz in Höhe von ca. 90.000 € erhalten.

Einen Anspruch auf Schadensersatz der Ehefrau lehnte das Oberlandesgericht Köln aber ab. Der Arztfehler habe den Gesundheitszustand des Ehemannes lediglich weiter verschlechtert. Das mitzuerleben sei allgemeines Lebensrisiko, sodass OLG.

Dieser Auffassung schlossen sich die Richter des BGH indes nicht an. Psychische Leiden seien zwar nur dann eine Gesundheitsverletzung, wenn sie über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehen, denen Betroffene beim Tod oder einer schweren Verletzung eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt sind.

Im vorliegenden Fall hätten die Beschwerden der Klägerin aber ein außergewöhnliches Maß erreicht, sodass ein entsprechender Anspruch der Ehefrau nicht ausgeschlossen werden könne.

Der BGH hat den Fall nicht abschließend erklärt, sondern zum OLG zurückverwiesen, dort muss nun geklärt werden, ob der besonders schlechte Zustand des Ehemannes tatsächlich die Ursache der psychischen Erkrankung war.

Eine bahnbrechende Entscheidung neben dem Angehörigen-Schmerzensgeld, auch Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern für Angehörige.

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