Angst vor Trennung und Scheidung überwinden

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Die Entscheidung, sich scheiden zu lassen, ist eine Herausforderung. Vielleicht geht es Ihnen wie vielen Ehepaaren, die eine Gratwanderung vollziehen, wenn es darum geht, die eigene Angst vor einer solchen schwerwiegenden Entscheidung zu überwinden und tatsächlich den Scheidungsantrag zu stellen. Was Sie auch immer für Vorbehalte und Ängste haben: Sie werden diesen Weg im Hinblick auf Ihre Lebensperspektive gehen müssen. Seien Sie gewiss, dass Sie nicht allein sind. Mit der richtigen Unterstützung lässt sich so gut wie alles überwinden. Da Sie den Scheidungsantrag ohnehin nur über einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beim Familiengericht einreichen können, sollten Sie es als Vorteil betrachten, wenn Sie auf diesem Weg anwaltlich begleitet werden. Sie haben kompetenten Beistand, wenn es darum geht, Ihre mit der Trennung und Scheidung einhergehenden Herausforderungen und meist durchaus zu Recht bestehenden Ängste zu bewältigen.

Keine Angst vor dem Trennungsgespräch!

Betrachten Sie Ihre Ehe als gescheitert, dürfte die Trennung die einzig richtige Lösung sein. Wenn Sie das dafür notwendige Trennungsgespräch immer wieder aufschieben, verharren Sie dort, wo Sie sind. Stillstand kann keine Option sein. Auch Ihr Ehepartner wird wohl wissen, dass es keine gemeinsame Zukunft mehr gibt. Insoweit kann es sich gebieten, dass Sie die Initiative ergreifen und sich offenbaren. Möglicherweise stoßen Sie auf offene Ohren. Befürchten Sie jedoch, dass das Trennungsgespräch mit dem Partner oder der Partnerin in eine Konfrontation mündet, könnte eine Option darin bestehen, aus der ehelichen Wohnung auszuziehen und Ihre Trennungsabsichten in schriftlicher Form kundzutun. Letztlich werden Sie so oder so einen Weg finden müssen. Sofern Sie einen neutralen Ansprechpartner brauchen, kann es eine Option sein, mit einem kompetenten Scheidungsservice oder einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin in einem Erstgespräch gemeinsam herauszufinden versuchen, wie Sie den Schritt Richtung Trennung machen.

Keine Angst vor falscher Entscheidung bei Trennung!

Die Trennung ist eine Zäsur im gemeinsamen Leben von Ehepartnern. Sind Sie im Zweifel, werden Sie die Vorteile und Nachteile abwägen müssen. Selbst wenn Sie die Trennung vollziehen, schaffen Sie noch keine vollendeten Tatsachen. Vielleicht führt gerade die Trennung dazu, dass sich das Verhältnis zum Ehepartner doch noch einmal verbessert, eben weil die Trennung den Partner und die Partnerin zu der Erkenntnis verhilft, dass die Ehe auf dem Prüfstand steht. Insoweit kann die Trennung eine Chance darstellen, die eheliche Lebensgemeinschaft wiederzubeleben. Außerdem fördert das Gesetz Versöhnungsversuche nach der Trennung dadurch, dass das Trennungsjahr nicht noch einmal von vorne beginnt, wenn der Versöhnungsversuch scheitert. Allein der Umstand, dass Sie die Trennung erwägen, beweist, dass Ihre Gedanken offensichtlich eine Berechtigung haben.

Keine Angst vorm Ehepartner wegen Scheidung!

Eine Scheidung kann eine Herausforderung darstellen. Ist Ihre Ehe gescheitert, werden Sie sich zwangsläufig dieser Herausforderung stellen müssen. Haben Sie Angst vor dem Ehepartner, sollten Sie die alte Weisheit beherzigen, dass ein Ende mit Schrecken immer noch besser ist, als ein Ende ohne Schrecken. Sollte sich Ihr Ehepartner als gewalttätig erweisen oder bereits erwiesen haben, bietet das Gewaltschutzgesetz Ansatzpunkte, Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Sprechen Sie am besten mit einem kompetenten Anwalt, welche Optionen dafür bestehen. Ansonsten überwinden Sie die Angst vor dem Ehepartner am besten dadurch, dass Sie ihn oder sie mit Ihrer Scheidungsabsicht konfrontieren. Ist diese Hürde überwunden, können Sie daran arbeiten, wie Sie Ihr Leben nach der Scheidung gestalten.

Keine Angst vor der Scheidung wegen Geld!

Geht es um Trennung und Scheidung, geht es oft ums liebe Geld. Ehepartner befürchten, dass sie nicht mehr genug Geld zum Leben haben, weil jeder Partner einen eigenen Haushalt unterhalten und seinen Lebensunterhalt allein gestalten muss. Um diese Herausforderung aufzufangen, haben Sie als bedürftiger Partner für den Zeitraum der Trennung Anspruch auf Trennungsunterhalt und für den Zeitraum nach der Scheidung Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Ist aus Ihrer Beziehung ein Kind hervorgegangen, haben Sie für Ihr Kind Anspruch auf Kindesunterhalt. Darüber bestimmt das Gesetz den Versorgungsausgleich, bei dem Sie an den Rentenanwartschaften Ihres Partners teilhaben und den Zugewinnausgleich, über den Sie vom Vermögenszuwachs des Partners profitieren. Um Ihre Gegebenheiten einzuschätzen, sollten Sie sich bei einem anwaltlichen Erstberatungsgespräch informieren, welche Rechte bestehen. Im Gesetz finden sich hierzu eine ganze Reihe von Ansatzmöglichkeiten.

Keine Angst vor Scheidung wegen des Kinds!

Kinder sind oft Leidtragende, wenn sich die Eltern trennen. Aber auch für ein Kind kann die Trennung und Scheidung der Eltern eine Hilfe sein, wenn es unter der schwierigen Beziehung der Eltern leidet. Gut ist, wenn Sie sich informieren, wie Sie Ihrem Kind helfen, die Trennung seiner Eltern wahrzunehmen und zu verstehen. Selbst wenn Sie sich mit dem Partner streitig auseinandersetzen, sollten Sie alles daransetzen, das Kind aus Ihren Streitigkeiten herauszuhalten.

Im Idealfall sollte sich für das Kind möglichst wenig ändern. Kann es in seiner sozialen Umgebung verbleiben, wird es leichter fallen, den Auszug eines Elternteils zu akzeptieren. Auch ändert sich wegen der Scheidung nichts am gemeinsamen elterlichen Sorgerecht für das Kind. Soll das Kind den Kontakt mit dem anderen Elternteil aufrechterhalten, sollten Sie dem Partner oder der Partnerin ein großzügiges Umgangsrecht mit dem Kind einräumen und alles dafür tun, dass das Umgangsrecht wahrgenommen werden kann und alles unterlassen, was dieses Umgangsrecht gefährdet. Soweit es ums Geld geht, haben Sie für Ihr minderjähriges und ein in der Ausbildung befindliches Kind Anspruch auf Kindesunterhalt. Gelingt es, das Kind in Ihre Pläne einzubeziehen, brauchen Sie sich wegen dem Kind kaum mehr Gedanken zu machen.

Keine Angst vor dem Scheidungstermin!

Ihre Scheidung kann nur durch das Familiengericht beschlossen werden. Dazu wird das Gericht im Regelfall einen mündlichen Scheidungstermin anberaumen, zu dem Sie persönlich geladen werden. Haben Sie die Scheidung beantragt, werden Sie von Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin begleitet.

Lassen Sie sich gegenseitigen Einvernehmen scheiden, können Sie den Scheidungstermin als Formalie betrachten. Das Gericht will lediglich wissen, seit wann Sie getrennt leben und ob Sie tatsächlich geschieden werden möchten. Ist auch der Ehepartner mit der Scheidung einverstanden, wird das Gericht sich noch mit dem Versorgungsausgleich auseinandersetzen und erfahrungsgemäß nach etwa 10 Minuten Ihre Scheidung beschließen. Sind Sie anwaltlich vertreten, haben Sie ohnehin einen kompetenten Berater und Begleiter an Ihrer Seite, den Sie jederzeit befragen können. Sie sind also nicht allein.

Keine Angst vor der Zukunft nach der Scheidung!

Ihre Trennung und Scheidung ändern Ihr Leben. Sie werden Ihren Alltag jetzt ohne Ihren Partner oder Ihre Partnerin gestalten müssen. Eigentlich brauchen Sie dafür keine Angst zu haben, da Ihre Ehe schließlich gescheitert ist und Sie bereits seit geraumer Zeit ohne die partnerschaftliche Unterstützung auskommen mussten. Auch wenn es zugegebenermaßen eine Herausforderung darstellt, jetzt alles alleine tun und entscheiden zu müssen, sollten Sie nicht den Mut verlieren. Ihre Scheidung begründet eine Reihe von Rechten, mit denen sich Ihr Lebensunterhalt einigermaßen gewährleisten lässt. Ungeachtet dessen gibt es eine Reihe öffentlicher Unterstützungsleistungen, auf die Sie möglicherweise Anspruch haben. Vielleicht ist es eine besondere Chance, dass Sie Ihr Leben nach der gescheiterten Ehe neu gestalten und dabei eigene Vorstellungen umsetzen können. Gerade, weil Sie mit dieser Angst wahrscheinlich bereits seit der Zeit Ihrer Trennung umgehen müssen, sollten Sie sich frühzeitig in einem anwaltlichen Erstberatungsgespräch informieren, welche Optionen bestehen, die mit Ihrer Trennung und Scheidung verbundenen Herausforderung zu bewältigen.

Keine Angst vor allem

Sind Sie ein ängstlicher Mensch? Haben Sie Angst vor allem und dem Leben überhaupt? Angesichts dessen, was tagtäglich über uns hereinbricht, sind Sie nicht allein. Ängste sind Teil des Lebens. Ängste entstehen oft dadurch, dass der Mensch mit etwas konfrontiert wird, das er/sie nicht versteht und versucht ist, die Dinge zu beurteilen. Wenn damit Unkenntnis in der Sache und eine ohnehin vorhandene defätistische oder pessimistische Einstellung einhergehen, sind Ängste unausweichlich. Um solchen Ängsten zu begegnen, ist es ein Gebot der Vernunft, sich in angemessener Form über ungewisse Aspekte zu informieren und sich nach Möglichkeit von kompetenter Stelle beraten zu lassen.

Gerade, wenn es um Trennung und Scheidung und die Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft geht, werden Sie keine oder kaum Erfahrungen haben. Versuchen Sie nicht, Ihre Probleme lösen zu wollen, ohne dass Sie sich informiert und beraten lassen haben. Sie dürfen getrost erwarten, dass es eine Vielzahl von Ansätzen gibt, derartigen Herausforderung zu begegnen. Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin können Ihnen beistehen, diese Ansätze aufzufinden. Vielleicht lösen sich Ihre Ängste dann ganz schnell in Rauch auf.

Alles in allem

Ihre Scheidung ist nicht das Ende Ihres Lebens. Es beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Auch wenn damit Belastungen verbunden sind, bietet die Scheidung die Perspektive, Ihr Leben neu zu gestalten. Glauben Sie nicht, Sie müssten alles allein tun. Neben Sie möglichst Hilfe in Anspruch, die in vielfältiger Form auch von Anwälten dargeboten wird. Glauben Sie an sich selbst. Geben Sie sich nicht auf. Ihr Anwalt, den Sie mit der Scheidung beauftragt haben, ist nicht nur Ihr Rechtsberater, sondern kann auch mit vielfältigen Beratungsangeboten zur Seite stehen.

Foto(s): iurFRIEND

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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