Anhörung im Bußgeldverfahren: Konsequenzen bei falschen Angaben

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Wer hat es noch nicht erlebt? Zu schnell oder über Rot gefahren, geblitzt worden – Wochen später landet ein Anhörungsbogen im Briefkasten. Die Behörde droht mit Bußgeld, Punkten in Flensburg oder gar einem Fahrverbot. Sie muss aber der Person, die sie als Fahrer identifiziert hat, zunächst die Möglichkeit einräumen, zum Vorwurf Stellung zu nehmen.

Handelt es sich um einen Irrtum und der Adressat des Anhörungsbogens war nicht der Fahrer, kann er das an dieser Stelle korrigieren. Verlockend erscheint aber auch eine andere Möglichkeit: selbst wenn man Fahrer war, könnte man ja eine andere Person – mit deren Wissen – als Fahrer angeben. Das Kalkül dahinter: Bis der Irrtum – nach Einspruch der benannten Person – aufgeklärt ist, ist bezüglich des wahren Fahrers Verjährung eingetreten. Der angegebene Fahrer wird ebenfalls nicht belangt, weil er ja gar nicht der Fahrer war. Aber ist ein solches Vorgehen klug? Welche Konsequenzen drohen?

Angabe falscher Daten ist Ordnungswidrigkeit

Zunächst einmal sind falsche Angaben im Anhörungsbogen eine Ordnungswidrigkeit. Nach § 111 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) droht demjenigen eine Geldbuße bis zu 1.000 EUR, der „einer zuständigen Behörde über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert“. Das heißt, auch die Angabe des Namens einer anderen Person ist – selbst mit deren Zustimmung – unzulässig und kann geahndet werden.

Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung?

Darüber hinaus gibt es durchaus Fälle, in denen Gerichte Strafen wegen falscher Verdächtigung (§ 164 Abs. 2 Strafgesetzbuch – StGB) gegen den „echten“ Fahrer verhängt haben. Falsche Verdächtigung liegt dann vor, wenn man über eine andere Person wider besseres Wissen eine Behauptung aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren gegen diese Person herbeizuführen. In Fällen, in denen bewusst eine falsche Person als Fahrer genannt wird und gegen diese daraufhin ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, ist genau das der Fall. Es droht dann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Fazit

Was auf den ersten Blick clever erscheint, hat in Wahrheit weitreichende Konsequenzen und wird im Zweifel strenger geahndet als der ursprüngliche Verstoß – die Geschwindigkeitsübertretung, das zu dichte Auffahren oder das Fahren über Rot.

Überlegen Sie sich daher gut, ob es das Risiko wirklich wert ist, einen falschen Fahrer zu benennen. Ziehen Sie am besten direkt einen Anwalt zurate, sobald Ihnen ein Anhörungsbogen zugeht. Ein Anwalt berät Sie zu den zahlreichen anderen Möglichkeiten, erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen.

Sie haben einen Anhörungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten? Oder Sie haben gegenüber der Behörde bereits falsche Angaben gemacht? Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne zum weiteren Vorgehen und vertreten Sie gegenüber Behörden und bei Bedarf auch vor Gericht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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