Anlagen in Bioenergie Rendite Fonds GmbH & Co. KG

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Worum geht es?

Seit längerem betreuen wir bisher außergerichtlich Anleger, die Kommanditanteile erworben haben, an der oben bezeichneten Gesellschaft. In der Regel wurden die Kommanditanteile als mittelbare Gesellschaftsanteile erworben. Dieses bedeutet, mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung, wurde ein Treuhandvertrag abgeschlossen. Der Treuhänder wurde im Rahmen der Beitrittserklärung mit dem Vollzug der Kommanditbeteiligung beauftragt.

Die Anleger investierten Beträge zwischen 10.000,00 € und 100.000,00 € als Kommanditkapital. Die Fondsgesellschaft sollte in erneuerbare Energien (Biogasanlagen) investieren. Gegenstand der Vermögensanlage war die Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft. Diese wiederum sollte sich, an einer Objektgesellschaft beteiligen. In der Objektgesellschaft sollte dann die tatsächliche unternehmerische Beteiligung erfolgen, nämlich der Betrieb von Biogasanlagen.

Es wurde einen Prospekt mit Datum vom 02.08.2011 erstellt. Es gibt 2 Nachträge zum Prospekt, der Nachtrag vom 23.01.2012 wurde erstellt, um das Kommanditkapital um weitere 400.000,00 € auf 1.729.000,00 € zu erhöhen.

Sowohl der Prospekt als auch der 1. Nachtrag dienten dazu, Kapital einzuwerben, für eine Biogasanlage mit 4 Blockheizwerken in Neu Kosenow.

Der 2. Nachtrag vom 04.10.2012 wurde erstellt, um weiteres Kommanditkapital i.H.v. 2.270.000,00 € zu werben. Mit diesem Kommanditkapital sollte eine Biogasanlage in Schmachtenhagen (Oranienburg) erworben werden. Das Kapital wurde eingeworben, der Erwerb der Schmachtenhagener Biogas GmbH erfolgte jedoch nicht.

In dem vorliegenden Fall wandten sich Anleger an uns, da sie teilweise Jahresabschlüsse nicht nachvollziehen konnten und sowohl durch die Geschäftsführung als auch den Mittelverwendungskontrolleur keine Auskunft erhielten.

Die Fondsgesellschaft als auch die Objektgesellschaft sind als GmbH & Co. KG rechtlich konzipiert worden. Nach dem Prospekt gab es einen Mittelverwendungskontrolleur, der nach dem Mittelverwendungskontrollvertrag bestimmte Pflichten hatte.

Mittelverwendungskontrolleur war die RT Treuhand GmbH, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, deren Gesellschafter-Geschäftsführer Herr Dr. Jochen Leonhardt ist. Diese Gesellschaft – RT Treuhand GmbH – war auch Treuhandkommanditistin und Gründungsgesellschafterin.

Dr. Leonhardt ist auch Gesellschafter-Geschäftsführer der ST Treuhand Lincke und Leonhardt KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die zum Zeitpunkt der Prospekterstellung für die Plausibilitätsprüfung und die steuerliche Konzeption der Fondsbeteiligung verantwortlich zeichneten.

Der Mittelverwendungskontrolleur war im Zusammenhang mit dem Mittelverwendungskontrollvertrag und dem Gesellschaftsvertrag verpflichtet und gebunden, die eingeworbenen Mittel nur für Zwecke der Gesellschaft zu verwenden. Vorliegend zahlten die Anleger auf ein Konto der Treuhandkommanditistin ihre Beitrittssumme/Kommanditkapital ein, deren Kontoinhaber die RT Treuhand GmbH war. Nun konnte in der Personenidentität des Mittelverwendungskontrolleurs und der Treuhandkommanditistin „munter Geld ausgegeben werden“.

Nachdem wir unter Androhung eines Strafantrages und längerem Schriftverkehr für unsere Mandanten Akteneinsicht in die Kontounterlagen der Gesellschaft erzielen konnten, mussten wir feststellen, dass die Anlegergelder teilweise nicht entsprechend dem Gesellschaftszweck und auch nicht entsprechend Mittelverwendungskontrollvertrag verwendet worden sind.

Hinzukommen Verstöße gegen die Prospektangaben im Prospekt selbst und den beiden Nachträgen.

Nach dem Prospekt sollte die Gesellschaft nur das Eigenkapital der Kommanditisten aufnehmen und ohne Fremdkapital betrieben werden. Im Jahr 2011 nahm jedoch der Treuhandkommanditist und Mittelverwendungskontrolleur – RT Treuhand GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Dr. Jochen Leonhardt – ein Darlehen auf bei Mario Ohoven, dessen Gesellschaft DeuKap wiederum für den Vertrieb der Kommanditbeteiligungen zuständig war. Mario Ohoven investierte mit 2 Zahlungen einen Betrag i.H.v. 1,3 Mio. € (man staune, angeblich ohne Darlehensvertrag).

Zulasten der Gesellschaft wurden dann Zinsen abgerechnet für die Darlehensgewährung – die zum einen nicht erforderlich war, da genug Eigenkapital vorhanden war und auch nach dem Prospekt nicht vorgesehen Fremdkapitalaufnahme nicht vorgesehen und prospektiert war.

Es wurden marktunübliche Zinsen i.H.v. 15 % p.a. gewährt und zu Lasten der Fondsgesellschaft an Herrn Ohoven ausgezahlt. Hinzu kommt, dass dieses Darlehen in den Jahresabschlüssen der Fondsgesellschaft nicht aufgenommen wurde. Gemäß § 246 Abs. 1 HGB sind Verbindlichkeiten/Schulden zu passivieren. Das kaufmännische Vorsichtsprinzip erfordert, dass der rechtlich Verpflichtete Verbindlichkeiten stets zu bilanzieren hat, auch wenn wirtschaftlich ein Dritter die Belastung zu tragen hat.

Die Fondsgesellschaft zeigte jedoch in ihren Jahresabschlüssen keine Verbindlichkeiten auf, sodass die Anleger auch nicht erkennen konnten, dass ein Darlehen zu Lasten der Fondsgesellschaft aufgenommen wurde und Zinszahlungen begründet wurde, die sich jährlich bei ca. 200.000,00 € belaufen werden. Auch hier zeichnet wieder verantwortlich, für die Jahresabschlusserstellung, eine Gesellschaft, hinter der Herr Dr. Leonhardt steht.

Der Geschäftsführer der Fondsgesellschaft, Herr Saul, der die Rendite Fonds GmbH (Komplementär-GmbH) vertritt, ist gleichfalls involviert, denn er hat, aus welchen Gründen auch immer, nicht Sorge dafür getragen, dass eine Kontrolle und Überwachung der Kontobewegungen, Kontrolle der Kontoauszüge und Überprüfung der Jahresabschlüsse erfolgt. Dieses hat unter Umständen auch eigene wirtschaftliche Gründe, die zu dieser Großzügigkeit zu Lasten der Anleger führten.

Weiterhin haben wir nach Akteneinsicht feststellen können und müssen, dass Zahlungen und Entnahmen an nicht vom Gesellschaftszweck gedeckte Empfänger erfolgten. So wurden beispielsweise Zahlungen an Mandanten der RT Treuhand GmbH und ST Treuhand KG geleistet – ohne Rechtsgrund – nicht gedeckt durch den Gesellschaftsvertrag und Mittelverwendungskontrollvertrag.

Wir gehen schlichtweg davon aus, dass unter Umständen der Straftatbestand der Untreue und des Betrugs zulasten der Fondsgesellschaft und deren Anleger erfüllt sein könnten.

Womit müssen Anleger rechnen im Worstcase-Fall?

Die Anleger müssen damit rechnen, dass sie nicht nur ihr eingesetztes Kapital verlieren, die prospektierte Rendite nicht erzielt wird, sondern sie die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen müssen, da diese unter Umständen eine Rückzahlung ihrer Hafteinlage darstellen könnten

Was haben wir zwischenzeitlich für unsere Anleger getan? 

Wir haben zwischenzeitlich Klage erhoben. Da Herr Dr. Leonhardt sämtliche Gesellschaften nach Wuppertal verlegt hat (vom Landgerichtsbezirk Dresden aus weg nach Wuppertal) wurde die umfangreiche Klage vor dem dort zuständigen Landgericht Wuppertal erhoben. Wir machen Schadensersatzansprüche für unsere Anleger geltend, sowohl gegen die RT Treuhand GmbH, also auch Herrn Dr. Leonhardt persönlich und Herrn Saul. Uns ist bekannt, dass diese prozessualen Maßnahmen dazu führen können, dass strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet werden und auch dass die Beklagten möglicherweise in die Insolvenz flüchten. Unabhängig davon, müssen Verjährungsfristen beachtet werden, die uns dazu zwingen und gezwungen haben, für die uns mandatierenden Anleger, die Schadensersatzklage einzureichen. Wir haben unsere Ansprüche nicht nur auf die Verletzung von vertraglichen Pflichten gestützt, sondern auch deliktische Ansprüche geltend gemacht.

Gern berichten wir an dieser Stelle weiter über den Fortgang des Verfahrens, der selbst den Unterzeichner, der 20 Jahre in diesem Bereich tätig ist, in seinem Ausmaß von Fehlentnahmen erstaunt hat.

Hinzu kommt, und auch dieses möge man einfach nicht glauben, dass hinter der Konzeption und auch Durchführung dieses Fonds und weiterer 4 Fondsbeteiligungen in dem Bereich Biogas, ein Berufsträger steht, der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist.

Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.

Anwaltskanzlei BONTSCHEV

Fachanwältin für Steuerrecht / Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


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