Delcore AG - Insolvent - Hilfe vom Anwalt! - Konkurseröffnung

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Wir betreuen Mandanten mit dieser Anlage bereits seit dem Jahr 2023 und warnen auch vor diesem Konstrukt.

Was und wer steckt dahinter?

Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft, mit Sitz - wie sollte es anders sein - in Zug. Sie wurde am 01.03.2021 gegründet und unterliegt dem Schweizer Recht.

Als Geschäftsgegenstand hat die Gesellschaft den Abbau, die Verarbeitung von Edelmetallen und anderen Metallen im In- und Ausland zum Gegenstand. Als Mitglied im Verwaltungsrat tritt auf : Dr. Heymann mit Befugnis zur Einzelunterunterschrift. Es war auch zeitweise als Verwaltungsrat bestellt Peter Koch. Die Gesellschaft hat ein Aktienkapital von 100.000 CHF, eingeteilt in 10 Mio. Namensaktien a 0,01 CHF und ein Partizipationskapital (nach den Kaufverträgen) von 119.600 CHF, eingeteilt in 11.960.000 Partizipationsscheine.

Nach dem Aktienbuch sollten 10 Mio. Stück Partizipationsscheine begeben werden dürfen. Man wollte im Jahr 2024 sogar eine Anleihe begeben. In den Telefonkonferenzen die die Gesellschaft mit den Anlegern via ZOOM durchführte wurde damit geworben, dass Goldminen in Sierra Leone zu bewirtschaften und insgesamt 4 Lizenzen für Goldförderung zu besitzen. Man zeigte opulente Maschinen und Karten in denen sich die Goldminen befinden sollten und warb mit dem großen Schlagwort der Nachhaltigkeit. Die Gesellschaft wollte sogar an die Börse. Man warb mit einer Dividendenrendite pro Partizipationsschein von über 60 %. 

Unsere Mandanten zahlten Kaufpreise zwischen 5,50 CHF und 10 CHF pro Partizipationsschein, im Rahmen der im Jahr 2022 abgeschlossenen Kaufverträge. Verkäufer der Partizipationsscheine war die Gesellschaft - jedenfalls finden sich die Kaufvertragsdaten auf dem Briefpapier der Gesellschaft. 

Nun zog Herr Heymann die Reißleine, obwohl er uns noch 2023 zusicherte, alle Anlagen seien werthaltig. Die Inanspruchnahme und Haftung des Verwaltungsrates ist daher zu prüfen.

Was ist zu tun?

Gern betreuen wir Sie und Ihre Forderung im Konkursverfahren. Die Forderungen sind anzumelden. Darüber hinaus haben wir Akteneinsicht beantrag bei Konkursgericht in Zug.

Warnung

Anleger, die kein Risiko eingehen wollen, dürfen keine Partizipationsscheine kaufen. 

Was benötigen wir?

- Kaufvertrag

- Zahlungsnachweis

- ggf. Vermittlerdokumentation und weitere Unterlagen, die Sie haben.

Gern sind wir für Sie da.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:

  • Tel:     0351/ 21 52 025-0
  • Fax:    0351/ 21 52 025-5
  • Mail:   kanzlei@bontschev.de

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Aktionären, Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen wie Derivest, Kaussen-Lingens u.w. gemacht. Die Kanzlei hat dabei eine breite Anzahl von Fallgruppen bearbeitet und Anleger in Schadensfällen wie INFINUS Schadenskomplex, UDI, Deutsche Lichtmiete, in Fällen der Gewährung von Nachrangdarlehen u.a. vertreten.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an.

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Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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