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Anschnallpflicht: Für wen gilt sie und wie teuer ist ein Verstoß?

  • 8 Minuten Lesezeit
Anschnallpflicht: Für wen gilt sie und wie teuer ist ein Verstoß?

Viele Menschen fragen sich, ob die Anschnallpflicht wirklich wichtig ist und welche Strafen in Deutschland drohen, wenn man gegen die Gurtpflicht verstößt. Die Antwort ist eindeutig: Ja, die Anschnallpflicht ist wichtig, und neben den Strafen, die bei einem Verstoß gegen die Gurtpflicht drohen, gibt es auch noch andere Gründe, warum sich Verkehrsteilnehmer immer anschnallen sollten. In diesem Ratgeber finden Sie das Wichtigste zur Anschnallpflicht in Deutschland nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zusammengefasst. 

Anschnallpflicht in Deutschland

In Deutschland ist es seit 1976 Pflicht, sich beim Autofahren anzuschnallen, und auch Beifahrer müssen einen Gurt tragen – bei ihnen gilt also ebenfalls die Gurtpflicht. Die Anschnallpflicht soll die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen. Durch das Anlegen der Sicherheitsgurte wird der Körper besser im Sitz gehalten und es kommt zu weniger Bewegungen im Falle eines Unfalls oder eines schweren Bremsmanövers. Auf Rücksitzen müssen sich Fahrgäste seit dem 01.08.1984 verpflichtend anschnallen.

Die Anschnallpflicht in Deutschland ist eine der strengsten weltweit. Sämtliche Fahrer und Beifahrer in Deutschland müssen bei jedem Fahrzeugstart – bis auf wenige Ausnahmen – angeschnallt sein. Die Anschnallpflicht für Fahrzeuginsassen gilt für alle Kraftfahrzeuge und bezieht sich auf alle Sitzplätze des Fahrzeugs mit einem Gurt. Das bedeutet, dass jede im Auto sitzende Person angeschnallt sein muss. Diese Pflicht gilt sowohl für den Fahrer als auch für die Mitfahrer und sollte unbedingt beachtet werden. Die Konsequenz bei Nichteinhaltung der Anschnallpflicht ist ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro nach §§ 24, 26a StVG, § 1 I Bußgeldkatalog-Verordnung in Verbindung mit Nr. 100 der Anlage zu § 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung. 

Anschnallpflicht für Kinder 

Auch Kinder müssen angeschnallt werden. In Deutschland gilt eine strenge Anschnallpflicht für Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren oder einer Körpergröße von 150 cm. Danach – wenn Kinder also älter als zwölf Jahre oder größer als 150 cm sind – gilt weiterhin die allgemeine Gurtpflicht wie oben beschrieben.  

Kinder unter drei Jahren müssen in speziellen Babyschalen transportiert werden und dürfen nur auf dem Rücksitz mitfahren. Bei Verstoß gegen diese Regel droht dem Fahrzeugführer ebenfalls ein Bußgeld. 

Das Bußgeld liegt bei bis zu 70 Euro bei der Beförderung mehrerer Kinder ohne vorschriftsgemäße Sicherung (60 Euro bei einem Kind). Ab einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro kommt ein Punkt in Flensburg (sogenanntes Fahreignungsregister aufgrund des Fahreignungs-Bewertungssystems) hinzu, § 4 StVG.

Kinder unter zwölf Jahren müssen entweder in einem speziell ausgestatteten Kindersitz, der am Sitzplatz befestigt ist, transportiert werden oder auf dem Rücksitz angeschnallt werden – je nach Größe des Kindes und Art des Kindersitzes. Diese Kindersitze sind so konzipiert, dass sie die Kräfte beim Bremsen oder bei einem Aufprall aufnehmen und das Kind schützen. Sie sind in verschiedenen Größen erhältlich und können dem Wachstum des Kindes angepasst werden. Eltern sollten daher unbedingt darauf achten, dass sie ihre Kinder immer angemessen sichern.  

Kindersitze retten Leben 

Die Forschung zeigt, dass die Nutzung von Kindersitzen das Verletzungsrisiko bei Unfällen stark reduzieren oder ganz verhindern kann. So hat ein Bericht der National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) ermittelt, dass Kindersitze bis zu 75 Prozent der Todesfälle bei Autounfällen vermeiden können!* Daher ist es für Eltern äußerst wichtig, den richtigen Sitz für ihr Kind zu finden und ihm beizubringen, warum es ratsam ist, angeschnallt zu bleiben – jedes Mal! Es ist eine Sache, Ihr Kind anzuschnallen; aber genauso wichtig ist es, mit gutem Beispiel voranzugehen und selbst auch immer angegurtet zu sein! Es liegt in der Verantwortung jedes Elternteils, alle relevanten Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen – insbesondere die Anschnallpflicht für Kinder –, um Unfälle zu vermeiden und Leben zu retten. Während der Autofahrt muss sich der Fahrer ständig vergewissern, dass das Kind oder mehrere mitfahrende Kinder ordnungsgemäß angeschnallt ist beziehungsweise sind. Im Einzelfall muss die Fahrtstrecke sogar derart gewählt werden, dass eine regelmäßige Kontrolle – etwa durch einen Blick des Fahrers auf die auf dem Rücksitz mitfahrenden Kinder – gewährleistet ist. In Ausnahmefällen ist sogar die Verpflichtung zur Mitnahme einer die ordnungsgemäße Sicherung des Kindes/der Kinder gewährleistenden Begleitperson angezeigt.

*Manary, M. A. (et al.): Assessment of ATD selection and use for testing of rear-facing child restraint systems for larger infants and toddlers. Washington (DC) 2018. 

Anschnallpflicht im Bus 

Bestimmt haben Sie schon von der Anschnallpflicht in Autos gehört, aber wussten Sie auch, dass die Anschnallpflicht auch für alle Busfahrer und Passagiere in Reisebussen gilt? In Deutschland ist es Pflicht, sich angeschnallt zu halten, wenn man in einem Reisebus fährt. Das gilt sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Nichtsdestotrotz gibt es ein paar Ausnahmen. Bei Linienbussen, die im Nahverkehr eingesetzt werden und für stehende Fahrgäste gebaut sind, entfällt die Anschnallpflicht, weil keine Ausrüstungspflicht besteht.** Grundsätzlich gilt: Wenn Busse mit Anschnallgurten ausgestattet sind, gilt auch die Anschnallpflicht! 

Aber was passiert hier bei Nichteinhaltung der Anschnallpflicht? Wenn der nicht angeschnallte Busreisende beispielsweise im Rahmen einer Polizeikontrolle auffällt, wird auch hier ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro fällig. Jedoch muss dieses vom nicht angeschnallten Reisenden selbst gezahlt werden und nicht vom Busfahrer, da dieser zwar auf die Anschnallpflicht hinweisen muss, aber nicht gehalten ist, diese zu überwachen. Es ist also ratsam, die Anschnallpflicht immer einzuhalten. 

**Burmann, M. (et al.): Straßenverkehrsrecht. Kommentar 27. Aufl. 2022, Rn. 1 i. V. m. StVZO. 

Anschnallpflicht für Taxifahrer 

Die Anschnallpflicht für Taxifahrer ist seit dem 30.10.2014 in Deutschland gültig und soll den Fahrern helfen, sicherer zu fahren. Zuvor war es so, dass viele Taxifahrer nur selten angeschnallt waren und dies auch nicht als Muss betrachtet haben. Zugrunde lag dieser Auffassung der alte Paragraf des § 21a Abs. 1 Nr. 1 StVO, nach dem Taxi- und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung von der Gurtpflicht befreit waren. Diese Vorschrift hat der Gesetzgeber mittlerweile ersatzlos gestrichen. Aber warum ist es überhaupt so wichtig, dass der Fahrer angeschnallt ist?  

Es gibt gute Gründe, warum die Anschnallpflicht für Taxifahrer notwendig ist. Es kann im Falle eines Unfalls zu schwerwiegenderen Verletzungen kommen, wenn der Fahrer nicht angeschnallt ist. Außerdem ist es wichtig, dass der Fahrer seinen Gurt trägt, sollte er stark bremsen müssen. 

Die Anschnallpflicht ist eine Vorschrift, die jeder Taxifahrer befolgen sollte. Die meisten Taxifahrer kennen und befolgen diese Regel bereits. Die Anschnallpflicht für Taxifahrer stellt somit eine wesentliche Ergänzung der grundsätzlichen Anschnallpflichten dar.

Ausnahmen von der Anschnallpflicht

Nachdem wir nun wissen, wie wichtig es ist, im Auto angeschnallt zu sein, wollen wir uns die Ausnahmen von der gesetzlichen Anschnallpflicht in Deutschland etwas genauer anschauen. Denn ja, es gibt Ausnahmen von der Anschnallpflicht nach § 21a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StVO: So müssen zum Beispiel Lieferanten in Ausübung ihrer Tätigkeit im Haus-zu-Haus-Verkehr (früher: Lieferantenverkehr) keinen Gurt tragen, wenn sehr kurze Fahrstrecken mit niedriger Geschwindigkeit zurückgelegt werden und der Fahrer immer wieder ein- und aussteigen muss. Dann ist das An- und Ablegen des Sicherheitsgurts infolge der kurzen Zeitabstände nicht zumutbar. 

Darüber hinaus sind bestimmte Busse wie Linienbusse von der Anschnallpflicht ausgenommen. Auf Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde kann außerdem eine Ausnahme von der Anschnallpflicht erteilt werden, beispielsweise wenn dringende medizinische Gründe vorliegen.  

Auch bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren und Fahrten auf Parkplätzen gilt die Gurtpflicht nach § 21a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO nicht. Aber Achtung: Nicht erfasst von dieser Ausnahmevorschrift ist das langsame Suchen nach einer Parklücke im Verkehrsraum (Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart VRS 70, 49) oder verkehrsbedingte Schrittgeschwindigkeit im fließenden Verkehr (OLG Düsseldorf VRS 72, 211). Außerdem gilt die Gurtpflicht auch bei Fahrten im verkehrsberuhigten Bereich.* 

Bei den meisten dieser Ausnahmen ist es jedoch mehr als empfehlenswert, trotzdem angeschnallt zu sein – schließlich können Unfälle immer passieren. 

*Burmann, M. (et al.): Straßenverkehrsrecht. Kommentar. 27. Aufl. 2022, § 21a Rn. 6. 

Bußgelder bei Verstoß gegen die Anschnallpflicht

Die Anschnallpflicht ist ein wichtiger Bestandteil des Straßenverkehrsgesetzes und gilt in Deutschland. Wer sich nicht anschnallt, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. Daher ist es wichtig zu wissen, was im Falle eines Verstoßes droht: 

Laut Straßenverkehrsgesetz müssen alle Insassen eines Fahrzeugs angeschnallt sein, auch in langsam fahrenden Fahrzeugen. Wer sich nicht an die Anschnallpflicht hält, muss mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Wird ein nicht angeschnalltes Kind im Rahmen eines Unfallgeschehens verletzt, kann es unter Umständen sogar zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen (§ 229 StGB). Erwischt man Autofahrer, die sich nicht anschnallen, droht die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit der Verhängung einer Geldstrafe, das vor Gericht verhandelt werden kann. Doch der finanzielle Schaden ist bei Weitem nicht das Schlimmste: Laut Statistischem Bundesamt verunglückten in Deutschland 2022 mehr als 2700 Menschen tödlich im Straßenverkehr* – viele Unfälle ließen sich so verhindern! Dieser traurige Umstand macht deutlich, wie wichtig es ist, dass jeder Autofahrer angeschnallt ist – nicht nur um ein Bußgeld zu vermeiden, sondern vor allem im Sinne der Sicherheit aller Personen im Auto. Eheleute können aufgrund der bestehenden Fürsorgepflicht verpflichtet sein, den hilfsbedürftig gewordenen Ehepartner anzuschnallen (OLG Frankfurt a. M. VM 1987,6). 

Achtung: „Angelegt“ ist der Sicherheitsgurt nur dann, wenn er im Gurtschloss verankert ist, vorschriftsmäßig am Körper entlangführt und die Rückhaltwirkung erreicht wird (OLG Düsseldorf NZV 1991, 241). Nicht zuletzt kann den Geschädigten eines unverschuldeten Verkehrsunfalls, der nicht angeschnallt war, ein Mitverschulden an den erlittenen Verletzungen treffen, was zu einer Minderung beim Schadensersatz führen kann (OLG München, Urteil v. 19.01.2022 – 10 U 4672/13). 

*Destatis: Verkehrsunfälle 2022. 

Fazit zur Anschnallpflicht

Fahrer, Beifahrer und Kinder sollten immer angeschnallt sein, um sich und andere im Straßenverkehr zu schützen. Es ist unbestreitbar, dass bei einem Autounfall die Gurtpflicht lebensrettend sein kann. Halten Sie sich also immer daran und weisen Sie auch Ihre Mitfahrer auf die Anschnallpflicht hin. Diese Maßnahmen tragen zu mehr Sicherheit auf den Straßen bei und jeder einzelne kann dazu seinen Beitrag leisten. 

Foto(s): ©Adobe Stock/Irina Schmidt

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Rechtstipps zu "Anschnallpflicht"

  • 01.04.2022 Rechtsanwalt Holger Hesterberg
    „… . Außerdem war der Beifahrer nicht angeschnallt. Die Kausalität zwischen dem Verstoß des Beifahrers gegen die Anschnallpflicht und dem Umfang der erlittenen Verletzungen liege auch ohne Einholung …“ Weiterlesen
  • 04.07.2023 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… (Az.: 11 U 149/19). Welche Ansprüche können freigesprochene Beschuldigte regelmäßig geltend machen? Mitverschulden nicht angeschnallter Unfallopfer Ein trotz Anschnallpflicht nichtangelegter …“ Weiterlesen
  • 06.02.2020 Rechtsanwalt Andreas Holzer
    „… , dass der Verstoß gegen die Anschnallpflicht sich in unterschiedlicher Intensität auf die einzelnen Verletzungen ausgewirkt hatte. So wurde aus medizinischer Sicht ausgeschlossen, dass die Verletzung …“ Weiterlesen
  • 24.06.2018 Rechtsanwalt Martin Voß , LL.M.
    „… , wird ein Abschnallen von der Polizei aber häufig geduldet, zumal die Anschnallpflicht im Schritttempo grundsätzlich nicht gilt. Es sind jedoch zahlreiche Fälle bekannt, in denen Autofahrer wegen des fehlenden Gurts …“ Weiterlesen
  • 04.05.2018 Rechtsanwalt Mediator & Coach Robert Haas FA ArbR (1997)
    „… : Anschnallpflicht, Handyverbot, defekte Lichtanlage, usw. Wenn Sie zum Stopp aufgefordert werden: Beseitigen Sie den ersten Anschein durch Lüften. Bleiben Sie im Fahrzeug. Aussteigen nur auf Anforderung …“ Weiterlesen
  • 17.06.2014 Rechtsanwälte Heine & Bischoff
    „… sind. Anschnallpflicht Auch wenn im Autokorso teilweise mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, gilt grundsätzlich die Anschnallpflicht. Wer keinen Sicherheitsgurt angelegt hat, riskiert ein Bußgeld …“ Weiterlesen
  • 03.01.2014 anwalt.de-Redaktion
    Autofahrer müssen für die Sicherheit mitfahrender Kinder sorgen. Das gilt während der gesamten Fahrt und muss auch regelmäßig kontrolliert werden. Anderenfalls droht wegen der Ordnungswidrigkeit ein B … Weiterlesen
  • 05.06.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… mit der Anschnallpflicht durch. Zum 1. Januar 1976 wurde in Deutschland die Anschnallpflicht eingeführt, wobei ein Verstoß zunächst kaum mit einem Bußgeld geahndet wurde. Erst im Jahr 1984 wurde ein Bußgeld …“ Weiterlesen
  • 05.03.2012 Heinz Rechtsanwälte
    „… eine Anschnallpflicht bestand. Im entschiedenen Fall stand die Klägerin mit ihrem unbeleuchteten Fahrzeug, nachdem sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren hatte, auf der linken Autobahnfahrspur …“ Weiterlesen
  • 29.02.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „Wer einen Unfall hatte, muss die Unfallstelle sichern. Daher besteht ab diesem Zeitpunkt keine Anschnallpflicht mehr. Ein Unfall ist schon schlimm, aber zwei Unfälle kurz hintereinander sind wirklich …“ Weiterlesen
  • 14.06.2010 Rechtsanwalt Christian Demuth
    „… aus dem Fenster, verstoßen sie nicht nur gegen die Anschnallpflicht, sondern sie gefährden sich und andere. Problematisch ist bei schnellerer Fahrt auch ein zu geringer Sicherheitsabstand. In solchen …“ Weiterlesen
  • 08.03.2010 Rechtsanwalt Sebastian Steineke
    „… der nicht angeschnallten Klägerin. Die Versicherung hatte wegen des Verstoßes gegen die Anschnallpflicht eine Mithaftung der Fahrerin von einem Drittel gefordert. Sie habe den Sicherheitsgurt nicht angelegt …“ Weiterlesen
  • 25.02.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… .: 3 Ss OWi 452/07) . Zum Glück, möchte man meinen. Gegen Handys, die in den Fußraum fallen, könnte höchstens eine Anschnallpflicht für Mobiltelefone helfen! Die Fälle machen deutlich …“ Weiterlesen