AntiDopG: Welche Stoffe fallen unter Doping und welche Handlungen sind strafbar? Strafverteidigerin klärt auf

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Welche Substanzen fallen unter das AntiDopG? Dopingmittel in der Übersicht

Im AntiDopG ist geregelt, welche Substanzen als unerlaubte Dopingmittel anzusehen sind. Die Stoffe finden sich in der Anlage zu § 2 Abs. 3 AntiDopG

Die Hauptgruppe bilden Anabolen Stoffe, und deren verwandte Stoffe, z.B. 1-Testosteron, Stanzolol, Metandienon.  Als Dopingmittel gelten auch Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und Mimetika sowie deren verwandte Stoffe, beispielsweise Erythropoetin (EPO), Somatropin, Peginesatid.  Ebenso gelten bestimmte Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren zu den Dopingmitteln. 

Erfahren Sie hier mehr zu den einzelnen Stoffgruppen.  

Wird Ihnen ein Verstoß gegen das AntiDopG vorgeworfen? Lassen Sie sich umgehend beraten - wir sind Ihr Anwalt für Strafrecht und Dopingrecht in München. 

Welche Handlungen sind nach dem AntiDopG strafbar?

Nach § 4 AntiDopG ist u.a. strafbar: 

  • Herstellen von Dopingmitteln
  • Veräußern, Abgeben oder sonstiges Inverkehrbringen von Dopingmitteln
  • Erwerb, Besitz, Einfuhr nach Deutschland von Dopingmitteln
  • Handeln mit Dopingmitteln 
  • Eigendoping / Selbstdoping ist nur strafbar, wenn beabsichtigt wird, an einem organisierten Wettbewerb teilzunehmen
  • Teilnahme an Wettbewerben unter Dopingeinfluss 

Lesen Sie hierzu: Doping Ermittlungsverfahren nach online Bestellung? Anwältin für Dopingstrafrecht berät

Mehr Infos zum Thema Doping & Ermittlungsverfahren?

Lesen Sie mehr zum Thema Doping unter https://haider.legal/strafrecht/unsere-schwerpunkte/doping/

Noch Fragen?

Als Strafverteidigerin und Anwältin für Strafrecht kläre ich Sie über Ihre Rechte in einem Strafverfahren auf.  Sprechen Sie mich gerne an. 




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