AntiDopG: Welche Stoffe fallen unter Doping und welche Handlungen sind strafbar? Strafverteidigerin klärt auf
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Welche Substanzen fallen unter das AntiDopG? Dopingmittel in der Übersicht
Im AntiDopG ist geregelt, welche Substanzen als unerlaubte Dopingmittel anzusehen sind. Die Stoffe finden sich in der Anlage zu § 2 Abs. 3 AntiDopG.
Die Hauptgruppe bilden Anabolen Stoffe, und deren verwandte Stoffe, z.B. 1-Testosteron, Stanzolol, Metandienon. Als Dopingmittel gelten auch Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und Mimetika sowie deren verwandte Stoffe, beispielsweise Erythropoetin (EPO), Somatropin, Peginesatid. Ebenso gelten bestimmte Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren zu den Dopingmitteln.
Erfahren Sie hier mehr zu den einzelnen Stoffgruppen.
Wird Ihnen ein Verstoß gegen das AntiDopG vorgeworfen? Lassen Sie sich umgehend beraten - wir sind Ihr Anwalt für Strafrecht und Dopingrecht in München.
Welche Handlungen sind nach dem AntiDopG strafbar?
Nach § 4 AntiDopG ist u.a. strafbar:
- Herstellen von Dopingmitteln
- Veräußern, Abgeben oder sonstiges Inverkehrbringen von Dopingmitteln
- Erwerb, Besitz, Einfuhr nach Deutschland von Dopingmitteln
- Handeln mit Dopingmitteln
- Eigendoping / Selbstdoping ist nur strafbar, wenn beabsichtigt wird, an einem organisierten Wettbewerb teilzunehmen
- Teilnahme an Wettbewerben unter Dopingeinfluss
Lesen Sie hierzu: Doping Ermittlungsverfahren nach online Bestellung? Anwältin für Dopingstrafrecht berät
Mehr Infos zum Thema Doping & Ermittlungsverfahren?
Lesen Sie mehr zum Thema Doping unter https://haider.legal/strafrecht/unsere-schwerpunkte/doping/
Noch Fragen?
Als Strafverteidigerin und Anwältin für Strafrecht kläre ich Sie über Ihre Rechte in einem Strafverfahren auf. Sprechen Sie mich gerne an.
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