Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrades

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Pflegegrad oder Höherstufung richtig beantragen

Pflegebedürftigkeit resultiert aus unterschiedlichen Gründen. Meist sind es gesundheitliche Beeinträchtigungen durch chronische Erkrankungen, die natürlich mit höherem Alter häufiger werden. Aber auch ein unerwartet eintretendes akutes Ereignis, wie beispielsweise ein Schlaganfall oder ein schwerer Unfall, können eine Pflegebedürftigkeit zur Folge haben.

Damit eine Pflegebedürftigkeit allerdings überhaupt anerkannt wird und pflegebedürftige Personen die ihnen zustehenden Pflegeleistungen erhalten, ist ein Antrag auf Pflegeleistungen bzw. Anerkennung eines Pflegegrades bei der Pflegeversicherung erforderlich. Ist bereits ein Pflegegrad anerkannt, der Gesundheitszustand verschlechtert sich jedoch, ist ein Antrag auf Höherstufung möglich.

Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend für den Erhalt von Pflegeleistungen

Grundlegende Voraussetzung bei der Antragstellung auf einen Pflegegrad und den Erhalt von Pflegeleistungen ist zunächst, dass die pflegebedürftige Person bei der Pflegeversicherung entsprechend versichert ist. Hier gilt, dass die pflegebedürftige Person/ der Versicherte innerhalb der letzten zehn Jahre über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren in die Pflegeversicherung eingezahlt hat. Bei pflegebedürftigen Kindern muss mindestens ein Elternteil über den genannten Zeitraum Versicherungsbeiträge gezahlt haben.

Der Antrag sollte bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person möglichst früh gestellt werden; das heißt, direkt nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Der Erhalt von Pflegeleistungen richtet sich nämlich nicht nach dem tatsächlichen Eintritt der Pflegebedürftigkeit, sondern nach dem Zeitpunkt der Antragstellung. Beantragt der betroffene Pflegebedürftige (oder eine bevollmächtigte Person) erst Wochen oder gar Monate später nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit Pflegeleistungen, hat er für diesen Zeitraum keinen Anspruch mehr auf Versicherungsleistungen. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Pflegegrad anerkannt wird und wie groß die Pflegebedürftigkeit ist.

Die Antragstellung inklusive Unterschrift muss grundsätzlich durch die pflegebedürftige Person selbst erfolgen. Ist dies aufgrund des Gesundheitszustandes nicht (mehr) möglich, kann eine bevollmächtigte Person gegen Vorlage der Vollmacht einen Antrag stellen.

Die Antragstellung auf Anerkennung eines Pflegegrades bzw. auf Pflegeleistungen oder auf Höherstufung eines Pflegegrades ist formlos per E-Mail, Brief oder Telefon möglich. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Es empfiehlt sich allerdings, den Antrag schriftlich zu stellen; so kann die pflegebedürftige Person anhand der Datumsangabe den Zeitpunkt des Antrages belegen. Grundsätzlich genügt eine einfache, kurze Erklärung, einen Pflegegrad bzw. Pflegeleistungen oder eine Höherstufung beantragen zu wollen.

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Im Anschluss an die Antragstellung erhält der betroffene Pflegebedürftige unter Umständen für genauere Angaben zum Pflegebedarf Unterlagen von der Pflegekasse, die er ausfüllen muss. Hier müssen persönliche Daten einerseits und genaue Pflegeleistungen andererseits angegeben werden. Je nach Pflegesituation (häusliche Pflege durch eine Privatperson und/ oder einen ambulanten Pflegedienst oder Versorgung in einem Pflegeheim) sind die Pflegeleistungen bzw. der Anspruch darauf nämlich unterschiedlich.

Sind der Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrades gestellt und alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt, erfolgt dann - nach entsprechender Terminvereinbarung - eine Pflegebegutachtung des Betroffenen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Der MDK prüft hierbei anhand festgelegter Kriterien die Selbstständigkeit und verbliebene Leistungsfähigkeit des Betroffenen in unterschiedlichen Bereichen. Dazu zählen beispielsweise die Fähigkeiten zur alleinigen Fortbewegung (Mobilität) oder die selbstständige Nahrungsaufnahme (Selbstversorgung). Auf Basis des erstellten Gutachtens des MDK über den Pflegebedürftigen und dessen Zustand entscheidet die Pflegekasse schlussendlich über den Antrag zur Anerkennung des Pflegegrades.

Die pflegebedürftige Person erhält dann entweder einen Pflegebescheid mit Angabe des erteilten Pflegegrades oder einen Ablehnungsbescheid, wenn kein Pflegegrad anerkannt wird. Bei Ablehnung eines Pflegegrades oder bei zu niedriger Einstufung hat der Betroffene die Möglichkeit, innerhalb einer festgesetzten Frist von einem Monat Widerspruch einzulegen.

Ist die Festlegung des Pflegegrades aus Sicht des Betroffenen angemessen, ist der Vorgang abgeschlossen und die Pflegeleistungen werden - rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung - bewilligt.

Kein Antrag ohne Bürokratie - erforderliche Unterlagen für Antragstellung auf einen Pflegegrad

Im Rahmen der Antragstellung auf einen Pflegegrad oder eine Höherstufung - spätestens aber bei der Pflegebegutachtung durch den MDK - ist es zudem erforderlich, genaue und detaillierte Angaben zum Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen zu machen. Die Pflegesituation muss hierbei ausführlich und präzise dargestellt werden. Dazu ist das Zusammenstellen von verschiedenen Unterlagen erforderlich:

  • schriftliche Unterlagen zu Vor-, Haupt- und Nebenerkrankungen wie Arztbriefe oder Befunde, unter Umständen auch Röntgenbilder oder anderweitige ärztliche Gutachten

  • Auflistung aller behandelnden Ärzte und Pflegepersonen sowie aller erforderlichen (Pflege)Hilfsmittel

  • ein über zwei bis drei Wochen geführtes Pflegetagebuch

  • falls vorhanden eine Pflegedokumentation und Stellungnahme eines ambulanten Pflegedienstes

Für eine möglichst reibungslose und zügige Bearbeitung des Pflegegrad-Antrags ist es sinnvoll, bereits vor Antragstellung alle benötigten Unterlagen zusammenzustellen. So vermeidet der Betroffene unnötige Wartezeiten bei Bearbeitung seines Antrages.

Antrag auf Pflegegrad oder Höherstufung - wir beraten Sie gern!

Die Antragstellung auf Anerkennung eines Pflegegrades oder auf eine Höherstufung ist unerlässlich, um die dringend benötigten und dem Betroffenen zustehenden Pflegeleistungen zu erhalten. Doch genauso kann die Antragstellung bzw. das Ausfüllen des Antrages dem Pflegebedürftigen auch Schwierigkeiten bereiten; insbesondere bei einem Erstantrag, wenn der Betroffene mit der Materie (noch) nicht vertraut ist. Denn verständlicherweise sind dem Antragsteller als Laie medizinische Diagnosen oder Fachausdrücke für Behandlungen häufig unbekannt. Ebenso ist es nicht immer einfach, den Pflegebedarf genau einzuschätzen.

Daher stehen wir Ihnen bei der Antragstellung gerne unterstützend zur Seite. Als Anwaltskanzlei für Sozialrecht sind wir unter anderem im Bereich Pflegerecht auf die Beantragung eines Pflegegrades spezialisiert. Wir helfen Ihnen sowohl bei einem Erstantrag auf Festlegung eines Pflegegrades als auch bei einem Antrag auf Höherstufung, damit Sie die Ihnen zustehenden Leistungen auch tatsächlich erhalten.


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