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Anwalt für Arbeitsrecht in Flensburg und Umgebung

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Wir beraten Unternehmen und Arbeitnehmer zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dabei vertreten wir Sie und Ihr Unternehmen sowohl vor den Arbeitsgerichten als auch außergerichtlich. Welche Besonderheiten in Schleswig-Holstein gelten, erfahren Sie hier.

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Leistungen im Arbeitsrecht in Flensburg und Region

Wir beraten beispielsweise in folgenden Gebieten des Arbeitsrechts. Sprechen Sie uns gerne an!

  • Vertragsgestaltung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindungsverhandlungen
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Beratung zu Kündigungen (zum Beispiel betriebsbedingte Entlassungen)
  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Inhouse-Schulungen für Ihre Personalabteilung
  • Scheinselbständigkeit
  • Betriebsübergänge und Umstrukturierungen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Abmahnungen
  • Führungskräfte
  • Arbeitszeugnis

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Rechtsanwalt Malte Brix

  • Rechtsanwalt und Partner, Vy - Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte
  • Lehrbeauftragter an der HWR Berlin
  • Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verwal­tungsrecht Nordost e. V.
  • Studium in Kiel und Berkeley, CA
  • Geboren in Flensburg

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Tel. bundesweit: 030 51 56 59 98 - 0

Arbeitsgericht Flensburg

Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 2 LJG SH ist das Arbeitsgericht Flensburg zuständig für die Stadt Flensburg sowie die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. Geht es in die nächste Instanz, ist nach § 54 LJG SH das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel örtlich zuständig. Weitere Arbeitsgerichte befinden sich in Elmshorn, Kiel, Lübeck und Neumünster.

Die Vorschrift lautet:

§ 53 Arbeitsgerichte 

(1) Die Arbeitsgerichte haben ihren Sitz in Elmshorn, Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster.  
(2) Bezirke der Arbeitsgerichte sind  
1. für das Arbeitsgericht Elmshorn die Kreise Dithmarschen, Pinneberg und Steinburg,
2. für das Arbeitsgericht Flensburg die Stadt Flensburg sowie die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg, 
3. für das Arbeitsgericht Kiel die Stadt Kiel sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde, 
4. für das Arbeitsgericht Lübeck die Stadt Lübeck sowie die Kreise Herzogtum Lauenburg, Ostholstein und Stormarn, 
5. für das Arbeitsgericht Neumünster die Stadt Neumünster sowie der Kreis Segeberg.

Geschäftsverteilung des Arbeitsgerichts Flensburg (Stand 2023)

Die Geschäftsverteilung des Arbeitsgerichts Flensburg unterteilt sich nach dem richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Arbeitsgerichts Flensburgs für das Geschäftsjahr 2023 in drei Dezernate:

  • Dezernat I
  • Dezernat II
  • Dezernat II (Gerichtstag Husum)

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Beratung Digital

  • Wir bieten individuelle moderne Beratung auch per Video-Chat 
  • Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail und erhalten digitale Entwürfe und Posteingänge
  • Gerne stehen wir auch persönlich vor Ort zur Verfügung
  • Wir bieten Beratung im Wirtschaftsrecht aus einer Hand

Arbeitskampfnotdienst in Flensburg

Nach Anlage 2 des Geschäftsverteilungsplans wird beim Arbeitsgericht Flensburg 

"für Verfahren über Anträge auf Erlass von einstweiligen Verfügungen in Arbeitskampfstreitigkeiten einschließlich betriebsverfassungsrechtlicher Streitigkeiten, die mit Arbeitskämpfen im Zusammenhang stehen, bei Bedarf an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr ein Notdienst eingerichtet für Zeiten, in denen sich abzeichnet, dass Arbeitskämpfe unmittelbar drohen oder in denen Arbeitskämpfe bereits laufen."

Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein

Eine weitere Besonderheit stellt die Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Arbeitsschutzgesetz dar. Nach § 1 ist zuständige Behörde im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein.

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Foto(s): Vy, Adobe Stock, Unsplash

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