Anwalt mit Gebärdensprache - Rechtsberatung für Gehörlose und Taube

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Auch wenn heutzutage immer mehr Rechtsanwaltskanzleien eine Beratung in verschiedenen Sprachen anbieten, wird eine Sprache oft vergessen: die Gebärdensprache. Die Besonderheit unserer Kanzlei für Straf- und IT-Recht in München ist, dass auch Menschen mit Gehörlosigkeit eine umfassende Beratung erhalten. Unsere Rechtsanwälte verfügen über Expertise im Strafrecht und IT-Recht und bieten individuelle Beratung in Gebärdensprache an. Kontaktieren Sie uns für barrierefreie Rechtsberatung - wir sind für Sie da.

1. Allgemeines: Gerichtssprache in Deutschland und Dolmetscher

Die Sprache vor Gericht ist laut den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) deutsch. Das gilt für alle Verhandlungen, auch im Strafverfahren. Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, haben ein Recht auf Zuziehung eines Dolmetschers. Das ist erforderlich, um der komplexen Gerichtssprache in Deutschland folgen zu können und effektiv die eigenen Rechte wahrzunehmen und ein faires Verfahren zu gewährleisten. Für diese anspruchsvolle Aufgabe sind speziell geschulte Gerichtsdolmetscher notwendig.

2. Gerichtsdolmetscher für Gehörlose

Haben Sie auch als deutsche gehörlose Person das Recht auf einen Dolmetscher vor Gericht? Ja, das haben Sie. Das Gesetz sieht verschiedene Wege vor, die Hauptverhandlung für sprach-/hör- und sehbehinderte Menschen verständlich zu machen. Nach § 186 GVG besteht in Deutschland die Möglichkeit, einen Gebärdensprachdolmetscher in Gerichtsverhandlungen hinzuzuziehen. Alternativ kann vom Gehörlosen gewählt werden, die Verhandlung schriftlich durchzuführen. Das muss allerdings beides beantragt werden. Hierfür ist ein Anwalt mit Erfahrung bezüglich Gehörlosen hilfreich, denn er kennt die Anträge und Fristen bei Gericht.

Info: Es ist wichtig zu wissen, dass die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher vom Staat übernommen werden – unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht. Bezahlt werden muss nur in Ausnahmefällen: beispielsweise, wenn der Gehörlose einem Termin unentschuldigt fernbleibt.

3. Besonderheiten für Gehörlose

Ein Gerichtsverfahren ist für alle Beteiligten eine ungewohnte und unübersichtliche Situation. Die Besonderheiten des Strafverfahrens zeigen sich nicht nur in den Paragraphen, im Ablauf und den zuständigen Behörden, sondern auch in der speziellen Sprache. Die juristische Fachsprache verfügt über einige Ausdrücke und Besonderheiten, die als Laie oft kaum verständlich sind. Deswegen ist ein guter Rechtsanwalt für Strafrecht notwendig, um dem Mandanten die Vorkommnisse und das weitere Vorgehen verständlich zu machen.

Bei gehörlosen Menschen stellt dies oft eine größere Aufgabe dar. Nicht nur im Gericht selber, sondern bereits in den Vorgesprächen mit dem Anwalt ist eine reibungslose Kommunikation unabdingbar. Doch viele Anwälte sind unsicher im Umgang mit gehörlosen Mandanten und finden nicht die richtige Gesprächsbasis. Der Erfolg der Verteidigungsstrategie kann aber nur sichergestellt werden, wenn Mandant und Rechtsanwalt in regem Austausch stehen und alle wichtigen Informationen auf beiden Seiten ankommen. Hierfür ist ein Anwalt, der die Gebärdensprache beherrscht, Gold wert. Denn er kann nicht nur schriftlich sondern direkt in Person mit Ihnen kommunizieren. Das erleichtert zum einen den Informationsaustausch und stärkt zum anderen das Vertrauen in den Anwalt. Fragen können schnell beantwortet und komplizierte Sachverhalte verständlich dargestellt werden. Auch innerhalb der Gerichtsverhandlung sind kurzfristige Rücksprachen zwischen Mandant und Verteidiger möglich, ohne jedes Mal den Dolmetscher zwischenschalten zu müssen.

4. Unsere Kanzlei für Gebärdensprache

In unserer Kanzlei gehen wir auf die Bedürfnisse gehörloser Menschen im Rechtsbereich ein. Bei uns sind Sie in guten Händen, denn wir legen großen Wert darauf, dass unsere Beratung barrierefrei und verständlich ist. Die Kommunikation in Gebärdensprache ermöglicht es uns, eine effektive Zusammenarbeit mit unseren gehörlosen Mandanten sicherzustellen. Unsere Rechtsanwältin Juliane Weber erklärt mit viel Geduld und Einfühlungsvermögen die rechtlichen Sachverhalte für taube Menschen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie nur eine Ersteinschätzung Ihres Falles benötigen, als Beschuldigter im Strafverfahren oder als Opfer einer Straftat zu uns kommen. Die Kommunikation erfolgt in Gebärdensprache, um eine barrierefreie Beratung zu gewährleisten.

Dafür begrüßen wir Sie gerne vor Ort in unseren Kanzleiräumen. Darüber hinaus bieten wir auch deutschlandweite Beratungsgespräche per Videokonferenz an. Zögern Sie nicht, unsere Anwälte zu kontaktieren und einen Termin für eine Beratung in Gebärdensprache zu vereinbaren. Termine finden Sie unter https://termin.rechtsanwalt-erhard.de.



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