Anwaltshaftung: OLG München bestätigt Pflichtverletzung des Rechtsanwalts bei falscher Darstellung der Erfolgsaussichten

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Die Anwaltshaftung greift auch ein, wenn nicht ausreichend vor den Risiken und Kosten einer Klage gewarnt wurde.


Mandantinnen und Mandanten können durch einen Anwaltsfehler nicht nur wertvolle Ansprüche verlieren, sondern ein Schaden entsteht ihnen häufig auch durch die Kosten aussichtsloser Prozesse. Dieser Schaden ist im Rahmen der Anwaltshaftung zu erstatten, wenn eine unzureichende Aufklärung über die Erfolgsaussichten nachgewiesen werden kann.

1. Pflicht zum deutlichen Hinweis bei chancenlosen Klagen

Das Oberlandesgericht München wies in einem durch Rechtsanwalt Tobias Pielsticker für zwei Geschädigte geführten Verfahren mit einer Verfügung vom 09.06.2020, Az. 15 U 591/20, wie folgt auf die entsprechenden anwaltlichen Pflichten hin:

Der Rechtsanwalt muss die Erfolgsaussichten des Begehrens seines Mandanten umfassend prüfen und den Mandanten hierüber belehren. Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist. Die mit der Erhebung einer Klage verbundenen Risiken muss der Rechtsanwalt nicht nur benennen, sondern auch deren ungefähres Ausmaß abschätzen. Ist eine Klage praktisch aussichtslos muss der Rechtsanwalt dies klar herausstellen und darf sich nicht mit dem Hinweis begnügen, die Erfolgsaussichten seien offen (BGH, Urteil vom 10.05.2012-IX ZR 125/10, BGHZ 193, 193, Rn. 22 mwN).

Diese klaren Vorgaben auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden in der Praxis nicht selten missachtet und die Mandanten zu aussichtslosen Klagen veranlasst.

2. Ordnungsgemäße Aufklärung über Kostenrisiko erforderlich

Ebenfalls aus der besagten Verfügung des Oberlandesgerichts München ergibt sich eine Pflicht der Rechtsanwalts, ordnungsgemäße Angaben zu den möglichen Kosten des Rechtsstreits zu machen, also zum Prozessrisiko.

Diese Pflicht kann vor allem dann eine erhebliche Rolle spielen, wenn mehrere Gegner verklagt werden sollen, die sich voraussichtlich durch unterschiedliche Kanzleien vertreten lassen werden. In solchen Fällen kann ein stark erhöhtes Kostenrisiko bestehen. Auch das ist im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufklärung vor Augen zu führen.

3. Schadensersatzanspruch bei Anwaltsfehlern

In dem besagten Verfahren vor dem Oberlandesgericht München konnte für die Mandanten von Rechtsanwalt Pielsticker schließlich die Erstattung eines großen Teils der für den Vorprozess aufgewendeten Kosten durchgesetzt werden.

Bei einer Verletzung der oben dargestellten Aufklärungspflichten müssen die Mandanten im Rahmen der Anwaltshaftung so gestellt werden, als hätten sie von der aussichtslosen Klage abgesehen. Das beinhaltet nicht nur den Ersatz der eigenen Anwaltskosten und Gerichtskosten für die Klage, sondern auch der Kosten, die aufgrund der Niederlage an die Gegner gezahlt werden müssen.

Bei höheren Streitwerten und mehreren Instanzen kann es sich dabei schnell um fünf- oder sechsstellige Beträge handeln. Im beschriebenen Fall belief sich die durchgesetzte Erstattung auf 67.500,00 Euro.

Daher kann es auch im Fall einer klaren Niederlage vor Gericht sinnvoll sein, die Aufklärung durch den Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

4. Dokumentation ist von Vorteil

Bezüglich einer ordnungsgemäßen Aufklärung ist die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für den Mandanten leider ungünstig. Anders als zum Beispiel im Arzthaftungsrecht muss nicht der Anwalt die ordnungsgemäße Aufklärung nachweisen, sondern der Mandant den Anwaltsfehler.

Daher empfiehlt es sich sehr, sowohl zu den Erfolgsaussichten als auch zu dem Kostenrisiko vorab eine schriftliche Stellungnahme des Rechtsanwalts einzuholen, um den Inhalt der Aufklärung gegebenenfalls  nachweisen zu können.

Auf dieser Grundlage sollte man auch kritisch prüfen, ob die schriftlichen Angaben mit der mündlichen Beratung übereinstimmen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Wenn Sie befürchten, Opfer eines Anwaltsfehlers geworden zu sein, können Sie sich gerne unverbindlich an Rechtsanwalt Tobias Pielsticker wenden.


Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München

 




 



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