Probleme mit Scottish Widows – Lebensversicherung nicht voreilig kündigen

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Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer der damaligen Clerical Medical Investment Group Ltd. und heutigen Scottish Widows Europe S.A. erleben häufig einen sehr enttäuschenden Verlauf ihrer Lebensversicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge, trotzdem kann es gefährlich sein, diese Verträge ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu kündigen.


1. Wertentwicklung bei Scottish Widows Europe S.A. schlechter als erwartet

Witt Rechtsanwälte betreuen seit dem Jahr 2007 Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer der damaligen Clerical Medical Investment Group Ltd., die unzufrieden mit dem Verlauf ihrer Lebensversicherungsverträge sind. In sehr vielen Fällen waren vor Vertragsabschluss Renditen als möglich dargestellt worden, die bis heute nicht annähernd erreicht werden konnten. Häufig ergeben sich daraus erhebliche Probleme, da ein wesentlicher Baustein der privaten Altersvorsorge betroffen ist oder aus dem Lebensversicherungsvertrag die Tilgung eines Kredits erfolgen sollte.


2. Vereinbarte Zahlungen werden eingestellt

Teilweise werden auch Auszahlungen aus dem Lebensversicherungsvertrag eingestellt oder gar nicht erst geleistet, obwohl man sie schon bei Vertragsabschluss beantragt hatte und sie auch in den Versicherungsschein aufgenommen worden sind. Witt Rechtsanwälte konnten zu Ansprüchen von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. bereits im Jahr 2012 eine grundsätzliche Klärung durch den Bundesgerichtshof erreichen. Dieser stellte am 12.07.2012 fest, dass der Versicherer verpflichtet ist alle Auszahlungen zu leisten, die bei Antragstellung beantragt und ohne Vorbehalt im Versicherungsschein aufgeführt worden sind, Az. IV ZR 122/11 u.a..

Betroffene, die von der Scottish Widows Europe S.A. heute keine solchen Auszahlungen mehr erhalten, sollten sich daher unbedingt anwaltlich beraten lassen, um nicht teilweise sehr wertvolle Ansprüche zu verlieren.

Dabei kann das auch für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer gelten, deren Versicherungsscheine eine Beschränkung im Hinblick auf die dort dokumentierten Auszahlungen beinhalten. Nach der Überzeugung von Witt Rechtsanwälte sind derartige Beschränkungen im Versicherungsschein in manchen Konstellationen unwirksam. Das gilt insbesondere für Lebensversicherungsverträge, die bis einschließlich 2004 als sogenannte Feeder Verträge abgeschlossen worden sind.

Die Scottish Widows Europe S.A. weist bei der Einstellung solcher Auszahlungen regelmäßig auf die Möglichkeit hin, den Lebensversicherungsvertrag insgesamt zu beenden, aber davor ist ohne anwaltliche Prüfung dringend abzuraten. Es ist durchaus möglich, mit einer solchen Kündigung vertragliche Ansprüche gegen den Versicherer in sechsstelliger Höhe zu verlieren.


3. Kündigung häufig nicht die beste Lösung

Eine Kündigung ist aber auch dann oft nicht die beste Lösung, um den Lebensversicherungsvertrag zu beenden, wenn dieser keine fest vereinbarten Auszahlungen beinhaltet, sondern nur eine offene Ablaufleistung. Auch in diesen Fällen kann eine anwaltliche Beratung zu einem besseren Ergebnis führen, da häufig noch ein Rücktritt oder ein Widerspruch möglich ist.

Wer ein solches Lösungsrecht nutzen kann, erhält die von dem Versicherer erhobenen Kosten und Gebühren zurück. Bei Lebensversicherungsverträgen der Clerical Medical Investment Group Ltd. bzw. der Scottish Widows Europe S.A. kann dies nach der Erfahrung von Witt Rechtsanwälte gegenüber einer bloßen Kündigung eine zusätzliche Auszahlung im Bereich von 10 % bis 30 % erbringen, wobei es sich dabei nur um eine sehr grobe Angabe handeln kann und der Einzelfall entscheidend ist.


4. Kündigungserlös überprüfen lassen

Nach der Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags der Clerical Medical Investment Group Ltd. /Scottish Widows Europe S.A. kann es immer noch sinnvoll sein, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Nach der Überzeugung von Witt Rechtsanwälte sind die ausgezahlten Rückgabewerte bzw. Rückkaufswerte in der Regel nicht zutreffend ermittelt worden, da sie zum einen die im Rahmen des sogenannten Glättungsverfahrens oder Smoothings gebildeten Reserven nicht ausreichend berücksichtigen und zum anderen auf der Belastung von Gebühren und Kosten beruhen, die nicht wirksam vereinbart worden sind. Es empfiehlt sich daher auch nach einer bereits durch eine Kündigung erfolgten Beendigung und Auszahlung des Lebensversicherungsvertrags eine anwaltliche Überprüfung im Hinblick auf weitergehende Ansprüche vornehmen zu lassen.


5.Ablaufleistung überprüfen lassen

Aus den eben genannten Gründen können Auszahlungen aus einem Lebensversicherungsvertrag nicht nur nach einer Kündigung zu niedrig ausfallen, sondern auch beim regulären Vertragsablauf. Auch hier kann es daher sinnvoll sein, die Höhe der Ablaufleistung anwaltlich bezüglich zusätzlicher Zahlungen überprüfen zu lassen.

Gerne werden wir für Betroffene tätig.


Witt Rechtsanwälte

Heidelberg München Oranienburg


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