Appschleppdienste können 2024 negative Google Bewertungen meistens löschen, da es sich selten um echte Kunden handelt

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Abschleppdienste sind nach unserer Erfahrung auch 2024 oft mit ungerechtfertigten Google-Bewertungen konfrontiert. Insbesondere von Personen, die berechtigt z.B. im Auftrag einer Gemeinde (z. B. wegen Falschparkens) abgeschleppt werden. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie sich als Abschleppdienst effektiv gegen negative Google-Bewertungen zur Wehr setzen können.


Unsere Haupttätigkeit konzentriert sich auf das Thema "Löschung von Google-Bewertungen". In den vergangenen Jahren haben wir zahlreichen Kunden aus verschiedenen beruflichen Bereichen erfolgreich dabei geholfen, negative Google-Bewertungen zu entfernen. Viele dieser langjährigen Kunden sind Abschleppdienste.


1. Abschleppdienste können sich gegen ungerechtfertigte Google-Negativbewertungen verteidigen!


Nach unseren Erfahrungen stammen die negativen Bewertungen, mit denen Abschleppdienste konfrontiert sein können, von verschiedenen Arten von Bewertern. Natürlich gibt es auch negative Bewertungen, die von echten Kunden stammen.

Nach zahlreichen Gesprächen mit Abschleppdienstanbietern fällt auf, dass oft schlechte Bewertungen auftreten, manchmal sogar gefälschte (Fake-Bewertungen) von Bewertern, die keine echten Kunden sind. In den meisten Fällen handelt es sich nach meiner Erfahrung um Verkehrsteilnehmer, die sich zu Unrecht abgeschleppt fühlen und einfach nur ihrem Ärger Luft machen möchten. Dies ist jedoch unzulässig. Derartige Bewertungen können gelöscht werden.

Häufig erreichen uns Anfragen von Abschleppdienstleistern, die Schwierigkeiten bei der Identifizierung von Bewertenden haben. Dies kann entweder daran liegen, dass die Bewertung anonym erfolgte oder weil der Name des Bewertenden nicht in ihrer Kundenliste verzeichnet ist.


Die gute Nachricht:


Abschleppdienste müssen derartige gefälschte Google-Bewertungen nicht einfach hinnehmen. Wenn die betreffende Bewertung ungerechtfertigt ist, weil der Bewerter keinen echten geschäftlichen Kontakt mit dem Dienst hatte, kann die negative Bewertung gelöscht werden. Dies wurde durch zahlreiche Gerichte bestätigt.


2. Als Abschleppdienst negative Google-Bewertungen erhalten? Wir helfen!


Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen zu helfen, ungerechtfertigte negative Google-Bewertungen und Rezensionen zu entfernen!

Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Löschung ungerechtfertigter negativer Bewertungen auf Google sind uns sämtliche rechtlichen Argumente bekannt, um eine hohe Erfolgsquote bei der Löschung ungerechtfertigter Google-Bewertungen zu erzielen.


3. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch!


Zögern Sie nicht, uns für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch zu kontaktieren (Tel: 0471/483 99 88 – 0). Gemeinsam besprechen wir, ob wir auch in Ihrem Fall ungerechtfertigte negative Google-Bewertungen erfolgreich entfernen können.

Alternativ erreichen Sie uns auch per E-Mail (info@drnewerla.de) oder über die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschungsanträgen bei Google zu einem festen und erschwinglichen Preis an ( im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. pro beanstandeter negativer oder ungerechtfertigter Google-Bewertung/Rezension).


4. Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere juristische Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an, und wir prüfen gemeinsam, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit decken kann.

Sind Sie als Abschleppdienst mit einer oder mehreren ungerechtfertigten Google-Bewertungen konfrontiert und möchten diese dringend entfernen lassen?


Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

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