Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter erfassen!

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So jedenfalls lautet eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022. Hintergrund dieser Entscheidung war eine unterschiedliche Auffassung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu der Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, auf Initiative des Betriebsrates ein Zeiterfassungssystem einzurichten.

Das BAG  verneinte im Ergebnis zwar das Initiativrecht des Betriebsrates. Die Begründung hingegen überrascht. Nach Ansicht des BAG ist für ein solches Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats kein Raum, da der Arbeitgeber bereits von Gesetzes wegen verpflichtet sei, die Arbeitszeiten seiner Arbeitnehmer:innen zu erfassen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz gehöre es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die Gesundheit seiner Belegschaft durch geeignete Organisation und Mittel zu schützen. Das beinhalte die Erfassung der Arbeitszeit (Pressemitteilung des BAG vom 13.09.2022 Nr. 35/22).

Alle Arbeitgeber sind zur Zeiterfassung verpflichtet!

Nach dieser Entscheidung sind nun alle Arbeitgeber aufgerufen, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Ob ein Betriebsrat existiert oder nicht, spielt keine Rolle. Das Arbeitsschutzgesetz, mit dem das BAG argumentiert, gilt grundsätzlich für alle Arbeitgeber und Tätigkeitsbereiche. Nur wenige Ausnahmen sind genannt, wie bei Hausangestellten in privaten Haushalten.

Reichweite der Entscheidung

Ob und in welchem Umfang das BAG noch Zugeständnisse macht, ist der ausführlichen Begründung der Entscheidung vorbehalten. Der Pressemitteilung ist in dieser Hinsicht keine Aussage zu entnehmen. Der Ruf nach einem Tätigwerden durch den Gesetzgeber und einer eindeutigen Regelung wird mit diesem Beschluss jedoch wieder lauter.

Tipp: Zeiterfassungssysteme erfassen alle Arbeitszeiten. Die tatsächlich geleisteten, aber auch die nicht geleisteten. Der Nachweis von geleisteten oder auch nicht geleisteten Überstunden, der regelmäßig zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer führt, wird durch ein Zeiterfassungssystem erheblich erleichtert. 

Die obigen Ausführungen ersetzen keine anwaltliche Beratung! Für weitere Unterstützung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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